2G im Handel und Co. Strengere Corona-Regeln in Deutschland: Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt

Die Regeln in der Corona-Pandemie in Deutschland sollen schärfer werden. Worauf sich Bund und Länder einigen? Hier finden Sie einen Überblick.

Kein Zutritt mehr für Ungeimpfte - diese Regel soll ausgeweitet werden.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Bund und Länder verschärfen die Regeln in der Corona-Pandemie. Hier finden Sie die Änderungen im Überblick. Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

2G-Regel soll bundesweit im Einzelhandel und bei Kultur und Freizeitveranstaltungen gelten

In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Geschäfte müssen diesen Zugang kontrollieren. Die Regel kann auf 2G plus verschärft werden.

Clubs und Diskotheken schließen

Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Beschluss von Bund und Ländern am Donnerstag sagte.

Impfstatus verliert nach einer Zeit seine Gültigkeit

Der Impfstatus werde bei einer doppelten Impfung nicht dauerhaft anerkannt werden können, sagte Merkel. Es werde auch auf EU-Ebene diskutiert, dass nach neun Monaten die zweite Impfung ihre Gültigkeit verliere, daher sei das Boostern ganz wichtig. Der Übergang werde aber so sein, dass jeder eine Chance habe, seinen Impfstatus zu erneuern.

Maskenpflicht in Schulen

Bund und Länder führen Maskenpflicht in Schulen ein. In NRW ist diese Maskenpflicht schon in Kraft getreten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Sportunterricht. 

Apotheker und Zahnärzte sollen gegen Corona impfen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag. Dazu soll es später auch eine gesetzliche Regelung geben.

Großveranstaltungen im Sport und in der Kultur

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben. NRW hatte sich zuvor für ein Drittel der Kapazität ausgesprochen.

Verkauf von Böllern und Feuerwehr zu Silvester soll verboten werden

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) sagte am Donnerstag, Bund und Länder hätten eine entsprechende Regelung wie im vergangenen Jahr beschlossen. Für betroffene Unternehmen ist eine Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen.

Impfpflicht soll kommen

Der Bund sagt in dem Beschlusspapier zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.

(dpa)