Kein Anspruch mehr nach positivem Schnelltest Priorisierung von PCR-Tests in Deutschland rückt näher

Berlin · Wegen hoher Corona-Infektionszahlen und vielen Tests berichten Labore von Kapazitätsproblemen. Die Politik will PCR-Tests nur bestimmten Gruppen gewähren. Die neuen Regeln könnten nun bald in Kraft treten.

In einem Labor werden PCR-Tests analysiert.

Die geplante Priorisierung von PCR-Tests rückt näher. Entsprechende Änderungen der Corona-Testverordnung sind in den letzten Abstimmungen zwischen Bund und Ländern, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag erfuhr.

Ein Entwurf, der vom Bundesgesundheitsministerium an Länder und Verbände verschickt wurde, sieht wie geplant vor, dass Labore künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen.

Wer zu einer Risikogruppe oder zu den genannten Beschäftigtengruppen gehört, wird das voraussichtlich mit einem ärztlichen Attest beziehungsweise einer Mitarbeiterbescheinigung nachweisen müssen. Beim Test soll das dann entsprechend vermerkt werden, so dass das Labor die Probe bevorzugt untersucht. Andere Personengruppen wären damit zwar nicht von PCR-Tests ausgeschlossen, es könnte aber sein, dass sie durch die Priorisierung länger auf ihr Ergebnis warten müssen.

Entfallen soll für die große Masse zumindest vorübergehend der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Corona-Schnelltest. „Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung“ werde „zunächst ausgesetzt“, heißt es in dem Entwurf. Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht dieser Anspruch nach einem positiven Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation. Er soll den Plänen zufolge aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden können, wenn das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite dafür eine Empfehlung ausspricht.

In NRW gilt bereits, dass sich auch per Schnelltest positiv Getestete eigenständig in Quarantäne begeben müssen.

Nicht geregelt wird in der Verordnung das Thema Genesenen-Nachweis, für den bisher ein positiver PCR-Test nötig ist. In einem dem Entwurf beigefügten Anschreiben heißt es, der Bund strebe bei dem Thema eine zeitnahe Einigung mit den Ländern an.

(dpa)