Gesundheitsämter am Limit Positiv Getestete in NRW sollen direkt in Quarantäne - und Kontakte selber informieren
Die Corona-Zahlen steigen - auch in NRW gibt es Änderungen beim Vorgehen nach einem positiven Test.
Wer in NRW positiv auf Corona getestet worden ist (PCR-Test oder Schnelltest) , muss sich selber in Quarantäne begeben. Bedeutet: Betroffene werden nicht mehr unbedingt durch das jeweilige Gesundheitsamt informiert. Außerdem sollen positiv Getestete auch ihre Kontakte nun selber informieren.
Zum Hintergrund: Die Priorisierung wurde vom Land NRW als erforderlich erklärt, um die Kontaktnachverfolgung für vulnerable Gruppen aufrechterhalten zu können. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums gelten nun unter anderem folgende Regelungen nach einem positiven Corona-Test in NRW:
- Laut Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums müssen sich positiv Getestete „unverzüglich“ in Absonderung (zehn Tage) begeben - bei PCR-Test und auch Schnelltest (auch überwachter selbst vorgenommener Test). Es erfolge keine „offizielle Aufforderung zur Absonderung“. Es sei auch nicht erforderlich, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Weitere Informationen zu den NRW-Quarantäneregeln gibt es hier.
- Die Dauer der Quarantäne: Nach Angaben des Landes NRW dauert die „Isolierung für alle infizierten Personen zehn volle Tage“ - entweder „ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest)“. Die Absonderung könne nach zehn vollen Tagen „ohne abschließenden Test beendet werden“.
- Verkürzung der Quarantäne: Die Isolierung von Infizierten könne nach sieben Tagen mit einem offiziellen Schnelltest oder negativen PCR-Test beendet werden - „wenn zuvor für 48 Stunden durchgehend keine Symptome aufgetreten sind“.
- Der Testnachweis genügt demnach auch als Nachweis für den Arbeitgeber (Ansprüche auf Lohnersatzleistung).
- Zudem sind laut NRW-Gesundheitsministerium positiv Getestete dazu verpflichtet, ihre eigenen Kontaktpersonen zu informieren (zu welchen „in den letzten zwei Tage vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand“). Es gehe dabei um Kontakte mit einer Dauer von mehr als zehn Minuten und einem Abstand von weniger als 1,5 Metern, „ohne das beiderseitige Tragen einer Maske“ oder wenn über längere Zeit ein „schlecht oder nicht belüfteter Raum“ geteilt wurde.
Einige Kommunen in NRW setzten bereits zuvor auf mehr Selbstverantwortung nach einem positiven Corona-Testergebnis - etwa Wuppertal.