Ab 15. März Einrichtungsbezogene Impfpflicht in NRW - Details sind noch in Arbeit

Düsseldorf · Wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht in NRW genau umgesetzt werden soll, ist noch nicht klar. Das Gesundheitsministerium arbeitet noch an Details.

Wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht ablaufen soll, ist noch unklar.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

An den Richtlinien zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15. März wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums von Nordrhein-Westfalen noch gearbeitet. „Aktuell befinden sich die Details zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Vorbereitung“, sagte ein Sprecher des Landesministeriums am Mittwoch. Unterdessen wird Kritik aus Reihen der Gesundheitsämter laut, die auf bereits eingehende Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie auf die ohnehin durch Corona bestehende Arbeitsbelastung verweisen.

Die ab Mitte März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht soll von den bereits stark belasteten kommunalen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte dafür die Bundesebene kritisiert. „Aber es ist einfach, eine solche Impfpflicht ins Gesetz zu schreiben. Die Umsetzung der Impfpflicht ist eine andere Sache“, hatte er im Gesundheitsausschuss des Landtages erklärt. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium erarbeite Handreichungen oder Leitfäden.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

„Und wir haben jetzt schon täglich mehrfach Anfragen sowohl von Arbeitgebern als auch ungeimpften Arbeitnehmern, wie sie sich zu verhalten haben“, sagte die Leiterin des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss, Barbara Albrecht, der „Aktuellen Stunde“ des WDR-Fernsehens (Dienstag). So wie das jetzt vorgegeben ist vom Bund sei das nicht umsetzbar: „Und wir werden es nicht schaffen, bei etwa 2000 bis 3000 Menschen, die das im Rhein-Kreis Neuss betreffen wird, alle einzeln zu prüfen, zu untersuchen und zu entscheiden, was zu tun ist.“ Es fehle ein „Fahrplan“, wie die Ämter damit umgehen können.

(dpa)