CVJM-Betreuer wegen Vergewaltigung verurteilt
Remscheid. Wegen Vergewaltigung, Nötigung und sexuellem Missbrauch eines Kindes hat das Landgericht Wuppertal den Betreuer einer Jugendfreizeit des CVJM Lüttringhausen am Dienstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Das Gericht wies die Berufung des Angeklagten zurück und erhöhte die Strafe der ersten Instanz um ein halbes Jahr. "Im Wesentlichen sind wir zu demselben Sachverhalt als Feststellung gelangt wie das Amtsgericht", stellte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung fest.
Nach Auffassung der Strafkammer hat der zur Tatzeit heranwachsende junge Mann am letzten Freizeittag im Harz eine damals 13-Jährige vergewaltigt. Die Aussage des Mädchens sei glaubhaft und authentisch, zusammen mit den Indizien ergebe sich ein rundes Bild.
Der Angeklagte hatte die Tat stets bestritten - ansonsten aber zu den Vorwürfen geschwiegen. In seinem letzten Wort habe er gesagt, "ich habe das nicht getan", blickte der Vorsitzende Richter zurück. "Die Kammer ist vom Gegenteil überzeugt." Gegen dieses Urteil sind keine weiteren Rechtsmittel möglich; das Urteil mithin rechtskräftig. (neu)