Analyse Verantwortung, Schuld, Strafe: Schlecker-Familie verurteilt
Stuttgart (dpa) - Am Ende verlässt Anton Schlecker die Bühne, wie er sie betrat: dunkel gekleidet, wortlos und durch die Hintertür. Nach fast neun Monaten Prozess hat das Landgericht Stuttgart sein Urteil gesprochen.
Das Gefängnis bleibt dem einstigen König der Drogeriebranche erspart - zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Bankrotts, dazu 54 000 Euro Geldstrafe. Seine Kinder trifft es härter - zwei Jahre und neun beziehungsweise acht Monate Haft für Lars und Meike.
Die Pleite vor Augen, davon sind die Richter überzeugt, hat die Familie Millionen beiseite geschafft, um das Geld vor den Gläubigern in Sicherheit zu bringen. Dass die Strafe für den Firmengründer am Ende niedriger ausfällt als die für seine Kinder, liegt daran, dass der ihm zuzurechnende Schaden in den Augen des Gerichts letztlich viel kleiner ausfällt als in der Anklageschrift der Staatsanwälte.
Fast sechs Jahre ist die Insolvenz der damals größten Drogeriekette Europas inzwischen her, seit März 2017 lief in Stuttgart das Verfahren. Sofern das Urteil Bestand hat, wäre die strafrechtliche Aufarbeitung damit wohl abgeschlossen. Der Schlussstrich unter den Fall Schlecker wäre es aber nicht.
Zwar haben die Richter den Niedergang des einst milliardenschweren Konzerns bis ins kleinste Detail durchleuchtet, haben Zahlenkolonnen, Grafiken und Kontoauszüge studiert, Gutachter und Zeugen angehört. Ex-Führungskräfte haben geschildert, wie Anton Schlecker quasi allein über sein Imperium herrschte, keinen Widerspruch duldete, wie selbst Direktoren bis zum bitteren Ende davor scheuten, dem Chef schlechte Nachrichten zu überbringen.
Zur Wahrheit gehört aber zum Beispiel auch: Schlecker bestand darauf, den Mitarbeitern noch Ende 2011 nicht nur pünktlich das Gehalt, sondern auch Weihnachtsgeld zu zahlen. Und er wollte - unbeirrt - nicht an ein Ende seines Lebenswerks glauben.
Über Stunden hinweg hat Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz allerdings dargelegt, wie die Rettung scheiterte - und warum. Wie Schlecker mit Tausenden unattraktiven Mini-Filialen mehr und mehr Kunden an die Konkurrenz verlor, wie das Geld für ein geplantes Umbaukonzept fehlte, wie ein potenzieller Käufer in letzter Sekunde absprang.
Und über allem schwebten immer die Bilder der „Schlecker-Frauen“. Dramen spielten sich ab, als infolge der Insolvenz 2012 die Läden schlossen und Zehntausende ihren Job verloren. Als am Montag die Urteile gesprochen werden, geht ein Raunen durch die Zuschauer.
Schlecker ist dafür verantwortlich, man kann ihm die Schuld daran geben - das stellt auch das Gericht heraus. Für die Insolvenz an sich schuldig sprechen kann man ihn nicht. „Es ist tragisch, wenn die Firma insolvent geht, aber vorwerfen kann man das strafrechtlich jedenfalls nicht“, sagt der Vorsitzende Richter Roderich Martis in seiner Urteilsbegründung. Eine Insolvenz ist keine Straftat - im Unterschied zum Bankrott, der vorliegt, wenn jemand bei drohender oder schon bestehender Zahlungsunfähigkeit Geld beiseite schafft.
Insgesamt gut 14 Millionen Euro haben die Schleckers mittlerweile an Geiwitz zurückgezahlt, davon 10 Millionen im Rahmen eines Vergleichs, nachdem der Verwalter Vermögensübertragungen angefochten hatte. Die vier weiteren Millionen überwiesen sie freiwillig kurz vor dem Ende des Prozesses - als „Schadenswiedergutmachung“, wie Lars Schlecker es ausdrückte. Den strafrechtlich relevanten Schaden - Verluste aus überhöhten Stundensätzen für die Firma LDG von Meike und Lars Schlecker, mutmaßlich von Anton Schlecker aktiv weggeschafftes Geld sowie unrechtmäßige Gewinnausschüttungen an die Kinder - haben sie damit nach Ansicht des Gerichts „deutlich überzahlt“.
Die Staatsanwaltschaft war von höheren Summen ausgegangen. Das Gericht rechnete die Vorwürfe vor allem gegen Anton Schlecker am Ende aber deutlich herunter.
Betrachtet man den Fall nicht nur strafrechtlich, geht es noch um völlig andere Dimensionen. Gut 22 000 Gläubiger haben Forderungen angemeldet, das Volumen liegt bei mehr als einer Milliarde Euro. Einige Hundert Millionen versucht Verwalter Geiwitz mit Kartellklagen gegen damalige Lieferanten einzutreiben. Wie viel er bekommt und wer dann davon und in welchem Maße profitiert - das ist noch nicht absehbar. Das Urteil des Gerichts ändert daran nicht viel.
Grundsätzlich könne es zwar sein, dass sich für Gläubiger aus einem solchen Verfahren noch zivilrechtliche Ansprüche ergeben, erläutert der Mannheimer Rechtsprofessor Georg Bitter. „Nur: Diese Gläubiger haben ja ohnehin Ansprüche angemeldet.“ Relevanter sei diese Möglichkeit bei Insolvenzen von GmbHs, dann könnten sich noch Ansprüche gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer ergeben.
Schlecker aber war „eingetragener Kaufmann“, haftete also sowieso persönlich mit seinem Vermögen für die Firma. „In der Insolvenz des eingetragenen Kaufmanns sehe ich nicht, dass sich daraus noch ein Vorteil ergeben könnte“, meint Bitter.
Nicole Zocher sagt, ihr einstiger Chef sei schon mit der Insolvenz bestraft worden. Sie war Regionalleiterin bei Schlecker in Potsdam. „Ich bin der Meinung, dass die Kinder ihn falsch beratschlagt haben und seine Taten nicht grundsätzlich seine Ideen waren. Er wollte seinen Kindern etwas Gutes tun - was allerdings ein Fehler war.“
Schleckers Frau und den Kindern stehen noch Zivilprozesse ins Haus, in denen andere Insolvenzverwalter Ansprüche geltend machen. Der Patriarch selbst hatte im Gericht gesagt, er habe sein gesamtes Vermögen verloren. Was nicht mehr ihm, sondern seiner Frau gehört, kann ihm niemand streitig machen. Geiwitz hat den Prozess genau verfolgt, um zu sehen, ob die Staatsanwaltschaft doch noch irgendwo Geld findet, wie er dem „Handelsblatt“ sagte. „Allerdings ist diesbezüglich nichts aufgetaucht.“