Der Terroristen-Richter aus Neuss

Ottmar Breidling leitet den Prozess gegen die sogenannte Sauerland-Zelle. Der Jurist führte auch schon die Verfahren gegen den Kofferbomber und Metin Kaplan.

Düsseldorf. Wenn Ottmar Breidling (62) als Vorsitzender Richter des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Mittwoch den Prozess gegen die vier mutmaßlichen Terroristen der sogenannten Sauerland-Zelle eröffnet, wird dies möglicherweise das letzte große Verfahren unter Leitung des bundesweit renommierten Juristen sein. Zwar sind für den Prozess 40 Verhandlungstage anberaumt, doch rechnen Kenner der juristischen Szene damit, dass das Verfahren zwei Jahre und länger dauern kann.

Dies ist unter anderem in der akribischen Arbeitsweise Breidlings begründet: Der gebürtige Bremer gilt nicht nur als absolut aktenkundig, sondern auch als jemand, der potenzielle Verfahrensklippen vorausschauend umfährt.

"Ich bin davon überzeugt, dass der sichere und professionelle Umgang mit dem Prozessrecht der Schlüssel zu einer geordneten und erfolgreichen Durchführung insbesondere von großen Strafverfahren ist", sagt Breidling, der auch am Standard-Kommentar für das Strafprozessrecht "Löwe/Rosenberg" mitarbeitet. Ottmar Breidling ist dabei ein Freund klarer Worte, der nie einen Zweifel daran lässt, wer der Herr im Gerichtssaal ist.

Im Kofferbomber-Prozess riet er dem Angeklagten El-Hajib gleich zu Prozessbeginn, "keine Geschichten aus 1000 und einer Nacht" aufzutischen. Und im Prozess gegen den Kölner Hassprediger Metin Kaplan ließ er im Herbst 2000 zwei randalierende Zuschauer direkt aus dem Gerichtssaal in Ordnungshaft nehmen.

Breidling scheut auch die Auseinandersetzung mit Verteidigern nicht. "Ich habe keine Angst vor Sitzung

en. Auch dann nicht, wenn konfliktbereite Verteidiger es mit allen Mitteln darauf anlegen, ein Verfahren zu stören und zu zerstören", hatte er in der Festschrift zum 100-jährigen Bestehen des OLG Düsseldorf zu Protokoll gegeben.

Dass die Urteile des 6.Senats, dessen Vorsitz Ottmar Breidling 1996 übernommen hat, absolut hieb- und stichfest sind, hat sich immer wieder gezeigt: Nicht ein einziges seiner Urteile wurde vom Bundesgerichtshof in der Revision aufgehoben. Dies liege auch daran, dass "die Bundesanwaltschaft exzellente Arbeit leistet und die angeklagten Sachen vorzüglich ausermittelt und aufbereitet sind", sagte Breidling unlängst mit einer kleinen Verbeugung nach Karlsruhe.

Dabei hat der Jurist, der als Richter an praktisch sämtlichen größeren Terroristen-Prozessen in Deutschland beteiligt war, durchaus selbst schon Rechtsgeschichte geschrieben: Im Prozess gegen die "Antiimperialistischen Zellen" (AIZ) hatte sein Senat im September 1999 per richtungsweisendem Urteil erstmalig die Überwachung von Verdächtigen mit Hilfe von satellitengestützten Geräten zur Standortbestimmung (GPS) zugelassen.

Den dadurch ausgelösten Sturm der Entrüstung von Verteidigern und Datenschützern nahm Breidling gelassen hin. Zu Recht: Im Januar 2001 bestätigte der Bundesgerichtshof und im April 2005 auch das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsauffassung.