Deutsche als Terroristin der türkischen DHKP-C vor Gericht
Eine 43-jährige Deutsche muss sich als mutmaßliche Terroristin der linksextremen türkischen DHKP-C in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Das Verfahren beginne am 8. Dezember, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Donnerstag.
Düsseldorf. Eine 43-jährige Deutsche muss sich als mutmaßliche Terroristin der linksextremen türkischen DHKP-C in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Das Verfahren beginne am 8. Dezember, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Donnerstag. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft war Heike S. als Führungskader der Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C) an der Planung von Brandstiftungen und Tötungsdelikten beteiligt.
Die 43-Jährige war im vergangenen Dezember bei der Einreise nach Deutschland festgenommen worden. Nach Erkenntnissen der Ermittler war die Frau eine der Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C und gehörte als führendes Mitglied dem in Köln ansässigen "Informationszentrum freier Völker" an. Dies sei die organisatorische und logistische Parteizentrale der DHKP-C für ganz Europa.
Die Bundesanwaltschaft hat auch Anklage gegen einen mutmaßlichen Anführer der DHKP-C erhoben. Dem 53-jährigen Faruk E. soll ebenfalls vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf der Prozess gemacht werden - unter anderem wegen Mordes und Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Die DHKP-C, hervorgegangen aus der türkischen Terrorgruppe Devrimci Sol, führt in der Türkei einen "bewaffneten Kampf", der den türkischen Staat beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime ersetzen soll. Seit 2001 wurden dafür laut Bundesanwaltschaft wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Deutschland und andere europäische Länder dienen der Gruppe als Rückzugsraum.