Doppelbett knarzte und quietschte - Möbelhaus muss zurückzahlen
Bonn (dpa). Weil ein Doppelbett zu laut war, hat das Bonner Landgericht ein Möbelhaus dazu verurteilt, an die Käufer des Schlafzimmers 4547 Euro zurückzuzahlen. Die Entscheidung der 2. Zivilkammer wurde am Dienstag bekanntgegeben.
Die Eheleute aus Königswinter hatten das Schlafzimmer aus Kernbuche vor drei Jahren - im Juli 2012 - für über 5000 Euro gekauft und bald festgestellt, dass es sich in diesem Bett nicht bewegen ließ, ohne dass es massiv störende Geräusche machte. Von geruhsamem Schlaf könne keine Rede sein, so die Kläger.
Mehrere Versuche durch das Möbelhaus die Geräuschursache zu beseitigen, verliefen ergebnislos. Schließlich trat die Eheleute im September 2013 entnervt vom Kauf zurück. Das Möbelhaus aber weigerte sich, das Schlafzimmer zurückzunehmen.
Bei einem Ortstermin am Doppelbett in Königswinter legte sich der Käufer zu Demonstrationszwecken in die Mitte des Bettes und machte seitliche Drehbewegungen. Die dabei entstehenden Geräusche, so die Richterin als Ohrenzeugin, seien so störend und so laut, dass nachvollziehbar sei, dass die Eheleute davon regelmäßig aus ihrem Schlaf aufgeschreckt wurden.
„Dieses Bett“, so das eindeutige Urteil, „ist für eine gewöhnliche Verwendung des Schlafens nicht eignet.“ Ein Käufer dürfe von seinem Bett erwarten, dass er darin ungestört schlafen kann. (Aktenzeichen: LG Bonn 2 O 379/13)