Doppelmörder von Bodenfelde muss lebenslang in Haft

Göttingen (dpa) - Der Doppelmörder von Bodenfelde soll nie wieder in Freiheit leben. Wegen der grausamen Tötung zweier Teenager verurteilte das Landgericht Göttingen den 26-jährigen Jan O. am Montag zu lebenslanger Haft.

Weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, verhängten die Richter zudem Sicherungsverwahrung. Mit ihrem Schuldspruch gingen sie über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 15 Jahre Haft gefordert hatte. Wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörungen kommt Jan O. in die Psychiatrie.

Jan O. hatte gestanden, im November vergangenen Jahres im niedersächsischen Bodenfelde die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias umgebracht zu haben. Dabei hat er nach Überzeugung der Richter glaubhaft geschildert, wie er Blut getrunken und - in kleinen Mengen - Menschenfleisch gegessen hat. Das Schwurgericht sieht mehrere Mordmerkmale als erfüllt an: Jan O. habe aus sexuellen Motiven, heimtückisch und zur Verdeckung von Straftaten gemordet.

„Man kann sich kaum etwas Grausameres vorstellen“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther, der in der Urteilsbegründung auch die Details der Verbrechen schilderte. Er sprach dabei von „einer unvorstellbaren Dimension des Unrechts“ und vom Leid, das der Angeklagte über die Familien und die Freunde der ermordeten Teenager gebracht habe.

Einziger Trost: Die Opfer hätten die meisten der „unvorstellbaren Handlungen“ nicht mehr gespürt, weil sie bereits bewusstlos gewesen seien. Der drogen- und alkoholabhängige Angeklagte hatte am 15. November vergangenen Jahres zunächst Nina und fünf Tage später Tobias getötet. Die Leichen versteckte er in einem Waldstück am Ortsrand.

Jan O. „hat gewusst, was er gemacht hat“, sagte der Vorsitzende Richter. Bei der Ermordung von Nina sei der psychisch schwer gestörte Angeklagte wegen der „sexuell besetzten Handlungen“ zwar tatsächlich vermindert schuldfähig gewesen. Deswegen erhalte er für diesen Mord 13 Jahre und 10 Monate Haft. Maximal möglich gewesen wären in diesem Fall 15 Jahre Freiheitsstrafe. Sein umfassendes Geständnis werde ihm angerechnet.

Beim Verbrechen an Tobias sei der 26-Jährige dagegen voll schuldfähig gewesen, sagte Günther. Als er erkannt habe, dass Tobias - anders als er zunächst dachte - kein Mädchen, sondern ein Junge ist, habe er nämlich keine sexuell motivierten Gelüste mehr gehabt. Vielmehr habe er „bilanzierend“ den Schluss gezogen, er könne das Kind nicht laufen lassen, weil dies zur Entdeckung seiner Straftaten führen würde, und habe den Jungen dann ermordet. Dafür erhalte er lebenslange Haft.

Die Entschuldigung des Angeklagten am vorletzten Verhandlungstag nahm das Gericht ihm nicht ab. Sie sei rein formal gewesen und „nicht von Reue und Einsicht getragen“. In seinem „letzten Wort“ hatte Jan O. gesagt: „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat.“

Das Gericht geht davon aus, dass der Hang des Doppelmörders zu schwersten sexuell motivierten Gewalttaten selbst bei einer erfolgreichen Therapie anderer Persönlichkeitsstörungen bestehen bleibt. Möglicherweise werde Jan O. dann sogar noch gefährlicher.

Ninas Mutter hatte den Prozess im Gerichtssaal verfolgt. Sie sei mit dem Urteil „sehr zufrieden“, sagte ihr Anwalt. Auch der Rechtsvertreter von Tobias' Familie, der im Plädoyer lebenslange Haft verlangt hatte, lobte den Schuldspruch. Der Verteidiger, der wegen verminderter Schuldfähigkeit in beiden Fällen weniger als 15 Jahre Haft gefordert hatte, will eine Revision gegen das Urteil prüfen.