Dortmunder Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen
Unfreiwilliger Vater spricht von „Samenraub“. Das eingefrorene Sperma hätte nicht für künstliche Befruchtung verwandt werden dürfen.
Dortmund. Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung sind zwei Dortmunder Frauenärzte am Donnerstag verurteilt worden, den Unterhalt für die im November 2007 geborenen Kinder zu übernehmen.
Die Mediziner hatten eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen. Außerdem hatten sie bei dem Eingriff auf die Anwesenheit des werdenden Vaters verzichtet. Laut Urteil des Dortmunder Landgerichts müssen sie für diese Fehler nun haften (AZ: 4 O 320/10).
Der Vater der Kinder zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Er hatte sich von seiner früheren Lebensgefährtin hintergangen gefühlt und von „Samenraub“ gesprochen. „Von meiner Seite war damals nie ein Kinderwunsch vorhanden“, sagte der 40-Jährige auf dem Gerichtsflur.
Die Beziehung zu seiner früheren Partnerin sei zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung praktisch schon beendet gewesen. Warum sie den Eingriff trotzdem habe durchführen lassen, könne er sich nicht erklären.
Entgegen der üblichen Praxis war der Vater vor der künstlichen Befruchtung nicht zum Arztgespräch erschienen. Die Frau hatte den Medizinern erzählt, dass sich ihr Partner beruflich im Ausland aufhalte.
Der 40-jährige Verpackungsdesigner aus Hattingen hatte das Sperma 2004 einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen. Richterin Gisela Kothe-Pawel sagte in der Urteilsbegründung: „Nach einem Jahr wäre das Sperma zu vernichten gewesen.“
Und: „Wir sind überzeugt, dass der Kläger nicht damit einverstanden war, dass das Sperma für eine künstliche Befruchtung benutzt wird.“ Die Dortmunder Ärzte hatten im Prozess erklärt, dass sie nie mit Problemen gerechnet hätten, weil normalerweise nur Menschen zu ihnen kämen, die schon lange einen großen Kinderwunsch hätten.
Der Vater hat die Zwillinge — ein Junge und ein Mädchen — bislang nur einmal kurz gesehen. „Emotional ist da nichts“, sagte er am Rande des Prozesses. Ob sich das in Zukunft noch einmal ändern werde, wisse er nicht. „Ich habe Angst davor, dass sie irgendwann fragen, wer ihr Papa ist“, sagte er nach der Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärzte können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.