Dreijährige stirbt bei Zahnarztbesuch: Ärztin freigesprochen
Moers (dpa) - Fünf Jahre nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens bei einer Karies-Behandlung in Kamp-Lintfort ist die Narkose-Ärztin freigesprochen worden. Es habe zwar Behandlungsfehler gegeben, stellte das Landgericht Kleve am Mittwoch in Moers fest.
Ob diese Fehler tatsächlich den Tod des Kindes verursacht haben, könne nicht zweifelsfrei gesagt werden, begründete das Gericht den Freispruch. „Wir wissen es einfach nicht“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Staatsanwalt kündigte Revision gegen das Urteil an.
Die 65-jährige Narkose-Ärztin war in erster Instanz vom Amtsgericht Rheinberg wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden und hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, die nun Erfolg hatte. Unter Vollnarkose sollten dem Kind mehrere kariöse Zähne gezogen werden. Bei der Beatmung des Mädchens war es dabei zu Fehlern gekommen. So soll auch nach Auffassung des Landgerichts ein zu großer Beatmungsfilter verwendet worden sein, was zu Problemen geführt habe.
Nach Auffassung des Amtsgerichts war es durch den Beatmungsfilter für Erwachsene zu einer Sauerstoff-Unterversorgung des Kindes gekommen. Die Ärztin hatte argumentiert, die Mutter des Mädchens habe ihr eine Scharlach-Erkrankung und eine Antibiotika-Behandlung im Vorfeld der Operation verschwiegen. Die Angeklagte hatte in der Berufung zwei eigene Gutachter ins Feld geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich versucht, beide Sachverständige als befangen abzulehnen.