Ehefrau angezündet: 51-Jähriger gesteht zu Prozessbeginn
„Heimtückisch und grausam“ - so soll ein 51-Jähriger nach Ansicht der Staatsanwaltschaft versucht haben, seine Frau umzubringen. Der Mann gestand die Tat beim Prozessauftakt.
Potsdam (dpa). Nach monatelangen Eheproblemen und Provokationen zündete er seine Ehefrau an: Ein 51-Jähriger aus Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) hat den versuchten Mord an der 37-Jährigen am Dienstag vor dem Potsdamer Landgericht gestanden. „Ich bin explodiert“, sagte er zu Beginn des Prozesses. Nachdem die damals 37-Jährige mit Affären geprahlt haben soll, habe er sie mit Benzin bespritzt und mit einem Leuchtfeuer angesteckt.
Den Brennstoff habe er wenige Tage zuvor in Glasflaschen gefüllt und im Haus gelagert, um das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt in Brand setzen zu können. Er habe es nicht möglichen Nebenbuhlern überlassen wollen. Nach der Tat war der Mann mit seinem Wagen geflüchtet. Tags darauf hatte er sich der Polizei gestellt. Das Paar hatte sich erst ein knappes Jahr zuvor kennengelernt und war rund sechs Monate verheiratet. Gemeinsam waren sie aus Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) nach Blankenfeld, dem Heimatort der Frau, gezogen. Dort hätten die Streitigkeiten und Sticheleien seitens seiner Frau zugenommen, sagte der Angeklagte.
Die 37-Jährige äußerte sich ebenfalls am ersten Verhandlungstag. Sie wies seine Anschuldigungen zurück und sagte, ihr Mann habe seit dem Umzug grundlos Vorwürfe gegen sie erhoben. Außerdem habe er Gerüchte über sie verbreitet und ihr gedroht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der 51-Jährige heimtückisch und grausam gehandelt. Durch den Angriff sei auch das gemeinsame Haus der Eheleute in Brand geraten. Schwer verletzt soll die Frau ihren siebenjährigen Sohn aus dem Haus gerettet haben und dann in einen Teich gesprungen sein.
Der Junge blieb unverletzt, die Mutter musste ins künstliche Koma versetzt werden. Sie trug großflächige Verbrennungen davon und wurde seither mehrfach operiert. Insgesamt wurden vierzehn Verhandlungstage angesetzt. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.