Einbrecher gab bei Bezug von Hartz IV seine Beute nicht an

„Stütze“ zu Unrecht kassiert? Prozess abgebrochen.

Düsseldorf. Es gibt Einkünfte, die kann man nicht so einfach angeben. Zum Beispiel, wenn sie aus einer Straftat stammen. Schmuck im Wert von 220 000 Euro hatte Darko T. (Name geändert) im Januar 2010 bei einem Villeneinbruch erbeutet. Da bezogen er, seine Ehefrau und die drei gemeinsamen Töchter allerdings Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Das brachte den 40-Jährigen, der für den Einbruch bereits zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, erneut auf die Anklagebank des Düsseldorfer Amtsgerichtes — weil er bei den Anträgen für die „Stütze“ angegeben hatte, über kein weiteres Einkommen zu verfügen.

Insgesamt kassierte die Familie inzwischen 82 435,53 Euro Sozialhilfe und Arbeitslosengeld — zu Unrecht, wie die Staatsanwaltschaft meint. Der Prozess gegen Darko T. und seine Ehefrau (40) endete allerdings, bevor er überhaupt richtig begonnen hatte.

Rechtsanwältin Caroline Boxleitner präsentierte dem Gericht nämlich eine ganz andere Rechnung. Denn der 40-Jährige war damals nicht nur zu der Haftstrafe verurteilt worden, er muss auch den Schaden von rund 200 000 Euro ersetzen. Das heißt, von den angeblichen Nebeneinkünften ist am Ende überhaupt nichts übrig geblieben als ein Berg von Schulden.

Außerdem soll das Ehepaar noch Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb für Gebäudereinigung und Abbrucharbeiten erzielt haben. Die lagen aber angeblich nur bei rund 15 000 Euro, so dass unter dem Strich immer noch ein dickes Minus blieb. Außerdem ist unklar, ob Darko T. an der Firma überhaupt beteiligt war. Caroline Boxleitner: „Ich habe noch nicht erlebt, dass bei Straftaten, die durchgeurteilt sind, noch so eine Anklage hinterherkommt.

Nach dem Vortrag der Anwältin wurde der Prozess gegen das Ehepaar erst einmal auf unbestimmte Zeit unterbrochen. „Eine sehr komplizierte Rechtslage“, kommentierte Stefan Coners, der Sprecher des Amtsgerichtes, die Entscheidung.