Die wiederholte Verhöhnung der Opfer machte es vielen Beobachtern unmöglich, dem kruden Geschwätz des geständigen Täters zu folgen. Dass er seine krankhafte Sicht der Welt in aller Öffentlichkeit ausbreiten darf, ist schwer zu ertragen. Und doch ist das Verfahren in Oslo ein Beispiel echter Rechtsstaatlichkeit.
Die Staatsanwaltschaft hält Breivik für nicht zurechnungsfähig. Nun kommt es auf die Richter an. Befinden sie Breivik für schuldig, aber nicht für gestört, käme er nach 21 Jahren wieder auf freien Fuß. Diese Vorstellung ist nicht nur für die Angehörigen der Opfer ein Alptraum.