Entschädigung für die „Costa“-Passagiere
Jeder Urlauber erhält pauschal 14 000 Euro. Damit wird die Reederei kaum auskommen.
Düsseldorf. Noch suchen Taucher im Wrack der „Costa Concordia“ nach Vermissten, da gibt es Streit um die finanzielle Entschädigung. Die Reederei Costa Crociere hat mit italienischen Verbraucherverbänden eine Pauschalentschädigung von 11 000 Euro pro Passagier ausgehandelt. Zusätzlich soll es 3000 Euro für den Reisepreis und Rückreisekosten geben. Ob die Vereinbarung auch für deutsche Reisende des Unglücksschiffes gilt, war am Freitag noch unklar. Aber wäre es überhaupt eine gute Einigung für die Betroffenen? Sie können Nein sagen und vor Gericht klagen.
Während der italienische Reise-Industrieverband darauf verweist, die Entschädigung liege über den Grenzen internationaler Vereinbarungen und der Gesetze, ruft die italienische Verbraucherorganisation Codacons geschädigte Passagiere auf, „diese Almosen nicht zu akzeptieren.“
Im Vergleich zu den gesetzlichen Ansprüchen bei einer Schiffsreise nehmen sich die versprochenen Leistungen annehmbar aus. Reiserechtler Ernst Führich verweist darauf, dass neben der EU-Pauschalreise-Richtlinie für deutsche Reisende auch das deutsche Reiseverkehrsrecht gelte, wonach Betroffenen im Ergebnis der Reisepreis in doppelter Höhe zustehen kann. Je nach gebuchtem Kabinenpreis können das durchaus 4000 oder 5000 Euro sein. Hinzu kommt: Für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck haftet Costa bis zu einem Betrag von etwa 2400 Euro je Reisendem. Für Wertsachen bis zu etwa 3500 Euro.
Weitgehender ist freilich die Haftung bei Tod oder Körperverletzung. Hierauf bezieht sich die getroffene Vereinbarung allerdings ausdrücklich nicht. Über Entschädigungen für Personen, die Verletzungen erlitten oder Angehörige verloren haben, soll individuell verhandelt werden. Nach EU-Recht haftet die Reederei bei Tod oder Körperverletzung laut Reiserechtler Führich bis zu maximal 275 000 Euro pro Person.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, zu Entschädigung zu kommen. So weist eine Mailänder Anwaltskanzlei darauf hin, dass nach italienischem Recht engste Angehörige Anspruch auf ein — hierzulande gerade diskutiertes — Angehörigen-Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe haben. Auch gibt es eine Sammelklage gegen den Mutterkonzern der Reederei in den USA. Ein Anwalt aus Marl, der 15 Überlebende und den Sohn einer getöteten Reisenden vertritt, will sich anschließen. „Angedacht sind 160 000 Dollar für Überlebende und eine Million aufwärts für Verstorbene“, sagt Rechtsanwalt Hans Reinhardt.