Erfolgreicher Pokerspieler muss Steuern zahlen
Gericht weist Klage zurück. Gewinn kein reines Glück.
Köln. Ein erfolgreicher Pokerspieler muss seine Gewinne nach einem Gerichtsurteil versteuern. Die Gelder seien als gewerbliche Einkünfte zu betrachten, entschied am Mittwoch das Finanzgericht Köln. „Wie heißt es so schön: Das Glück ist mit den Tüchtigen“, sagte die Vorsitzende Richterin Maria-Elisabeth Wetzels-Böhm.
In dem Fall hatte der Pokerspieler Eddy Scharf gegen Steuerforderungen des Finanzamts geklagt. Er argumentierte, dass Poker ein Glücksspiel sei; Gewinne aus Glücksspielen sind steuerfrei. Das Gericht ließ Revision zum Bundesfinanzhof in München zu.
Nach der Entscheidung sagte Scharf, er stehe nun vor dem Ruin. Er habe beim Spielen mehr verloren als gewonnen. Nach Darstellung des Gerichts hat Scharf dagegen Preisgelder im sechsstelligen Bereich eingestrichen.
Scharf ist hauptberuflich Flugkapitän und betreibt das Pokerspiel nach eigenen Worten nur als eines von mehreren Hobbys. Er sei darin nicht besonders erfolgreich — mal verliere er, mal gewinne er. Schließlich könne er nicht beeinflussen, welche Karten er bekomme. Wenn ihn das Finanzamt als „Star der Szene“ bezeichne, könne er darüber nur lachen.
Das Finanzamt Köln-Mitte verwies darauf, dass es beim Poker auch auf Geschick und Können ankomme, nämlich auf analytische und psychologische Fähigkeiten. dpa