Fünf Euro Strafe für pinkfarbene Parkscheibe
Herten. Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, sagte am Mittwoch eine Stadtsprecherin.
Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.
Wie eine gültige Parkscheibe auszusehen hat, ist in § 41 Absatz 2 StVO geregelt: Elf Zentimeter breit, 15 Zentimeter hoch und blau muss sie sein, mit Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format. Es sind keine Aufdrucke oder Werbungen auf der Vorderseite erlaubt.