Tödlicher Tempo-Rausch Ermittler werten Unfall von Raser in Gladbach als Mord
Mönchengladbach (dpa) - Es klingt wie eine Szene aus der Hollywood-Action-Reihe „Fast&Furious“, was Kommissar Thiel und seine Kollegen in allen Details beschreiben: Bei dem tödlichen illegalen Autorennen in Mönchengladbach soll einer der Raser mehr als doppelt so schnell gefahren sein wie erlaubt.
Der 28-Jährige prallte mit mindestens 90 Stundenkilometern auf dem Tacho mit einen Fußgänger zusammen. Fast 40 Meter wurde dieser durch die Luft geschleudert, bis er unter einem geparkten Auto liegenblieb, erklärt der Leiter der Ermittlungskommission, Ingo Thiel, am Dienstag in Mönchengladbach. Das Opfer starb den Angaben zufolge an schweren Schädelverletzungen. Auf der Straße sind nur 40 Stundenkilometer erlaubt.
Während tödliche Unfälle früher vor allem als fahrlässige Tötungen verhandelt wurden, sitzt der Mönchengladbacher Unfallfahrer wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Der 28-Jährige hat den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen und das Auto als gemeingefährliches Mittel eingesetzt, davon ist Staatsanwalt Stefan Lingens überzeugt. Damit ist laut Lingens ein Mordmerkmal erfüllt. Diese Rechtsauffassung habe er schon vor dem Berliner Urteil vertreten, wo zwei Raser nach einem Rennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden waren. Das habe nichts mit einer neuen Rechtsauffassung zu tun.
Ob sich die bis dahin unbescholtenen drei Tatverdächtigen kannten, wissen die Ermittler nicht. Bei dem Rennen saßen Verwandte, Bekannte oder in einem Fall die Verlobte mit im Auto. Die drei Fahrer waren vorher in einem Schnellimbiss. „Es wird eine Situation gegeben haben, wo der eine den anderen mit dem Auto schneidet und man sich non-verbal entscheidet: Jetzt geht's los“, sagt Thiel. Auf der kurzen Fahrt zu der vierspurigen Unfallstraße hätten sich die Drei zu dem Rennen formiert und Gas gegeben.
Motoren heulten nach Erkenntnissen der Ermittler auf, es wurde gebremst und Gas gegeben, Spuren wurden gewechselt. Mit seinem älteren Bruder im Auto sei der Hauptbeschuldigte auf die Gegenfahrbahn gefahren und habe schließlich den Mann überfahren. Nur Sekunden vorher hatte laut Thiel ein anderer Fußgänger in dem Bereich die Straße überquert.
Gegen die 22 und 28 Jahre alten Mitbeschuldigten wird demnach wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt. Keiner der Beschuldigten äußerte sich den Angaben nach, ob sie sich zu dem Rennen verabredet hätten. Die Beifahrer schwiegen oder die Aussagen waren nutzlos.
Der Fall in Mönchengladbach gliedert sich ein in eine Reihe schwerer Raser-Unfälle in Deutschland. Längst diskutiert auch die Politik das Thema: Noch vor der Bundestagswahl will die große Koalition ein Gesetz beschließen, das für illegale Autorennen Strafen bis zu zwei Jahren Haft vorsieht - und bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird.
Zu einem Fall aus Köln wird am Donnerstag erstmals auch eine höchstrichterliche Entscheidung erwartet: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet dann, ob es richtig war, zwei Raser für ein Rennen im April 2015 in Köln zu Bewährungsstrafen zu verurteilen. Dort war eine 19 Jahre alte Radfahrerin durch das Rennen ums Leben gekommen.
Und am Montag begann im Saarland der Prozess um ein mutmaßliches illegales Rennen: Ein 23-Jähriger soll dabei in eine Gruppe Jugendlicher gerast sein. Ein 14-Jähriger starb, ein 16-Jähriger wurde schwer verletzt. Doch weil sich wohl nicht beweisen lässt, dass es sich um ein illegales Autorennen handelte, lautet der Vorwurf nicht Mord, sondern fahrlässige Tötung.