Vorwürfe Streit um Lebertransplantationen in Essen: Uniklinik erwägt Klage

Essen. Die Uniklinik Essen prüft juristische Schritte gegen einen Untersuchungsbericht, der ihr zahlreiche Verstöße gegen Richtlinien bei Lebertransplantationen vorwirft. „Wir erwägen eine Klage“, sagte der Ärztliche Direktor Prof. Jochen A. Werner am Dienstag in Essen bei einer Pressekonferenz.

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Die Klinik wies die in dem Bericht genannten Vorwürfe, in den Jahren 2012 bis 2015 „willentlich und systematisch“ gegen Regeln verstoßen zu haben, erneut „entschieden“ zurück.

Dem am Freitag bekannt gewordenen Bericht zufolge soll das Klinikum Organe etwa an Krebspatienten vergeben haben, deren Tumorgröße keine Transplantation gerechtfertigt habe. Bei Patienten mit alkoholbedingter Leberzirrhose soll die vorgeschriebene sechsmonatige Alkoholabstinenz nicht eingehalten worden sein. Bei der Vergabe von minderwertigen Organen soll nicht dokumentiert worden sein, warum zunächst vorgesehene Patienten das jeweilige Organ dann doch nicht bekamen. Der Bericht benennt 33 Einzelfälle.

Untersucht hatte die „Prüfungs- und Überwachungskommission“ (PÜK), ein Gremium von Bundesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Der Rechtsbeistand der Uniklinik, Prof. Martin Rehborn, sprach der Kommission ihre Legitimation ab. Das Transplantationsgesetz kenne keine PÜK.

Auch inhaltlich wies Rehborn die meisten Vorwürfe zurück. So habe etwa im Fall der Krebspatienten ein führender Radiologe nach einer Begutachtung der Untersuchungsbilder in allen Fällen bestätigt, dass sich die Tumore innerhalb der Richtlinien befunden hätten. Bei der Vorschrift einer sechsmonatigen Alkoholabstinenz sprach der Jurist von verfassungsrechtlichen Bedenken. Rehborn räumte Dokumentationsmängel im Fall der Vergabe von minderwertigen Organen ein. Die Mängel seien jedoch mittlerweile behoben.

Der Kölner Staatsrechtler Prof. Wolfram Höfling kritisierte das Transplantationsgesetz und sprach von einer „systematischen Fehlkonstruktion“. Das Gesetz lege fest, dass die Bundesärztekammer als eine privatrechtlich organisierte Institution die Regeln der Organverteilung aufstelle. Die Bundesärztekammer maße sich eine Entscheidung über Leben und Tod an. Die Zuteilung von Lebenschancen sei jedoch keine Aufgabe der sogenannten Selbstverwaltung, „sondern betrifft existenzielle Grundrechtspositionen schwerkranker Menschen“. Der Gesetzgeber sei dringend aufgerufen, die wesentlichen Grundfragen selbst zu beantworten. Höfling hatte für den Vorstand der Uniklinik ein 100-seitiges Rechtsgutachten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsbericht erstellt.

Zur Frage, ob tatsächlich Regelverstöße vorliegen, forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Essen. „Diese Klärung ist von höchster Dringlichkeit. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Schwerstkranken haben ein Recht auf Aufklärung“, sagte Vorstand Eugen Brysch. dpa