EMA-Empfehlung EU-Behörde gibt grünes Licht für vierten Impfstoff
Amsterdam · Europa bekommt den vierten Corona-Impfstoff. Die EMA macht den Weg frei für das Präparat des US-Herstellers Johnson & Johnson. Es hat einen entscheidenden Vorteil: Nur eine Dosis reicht.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die bedingte Zulassung für den Corona-Impfstoff des US-Herstellers Johnson & Johnson in der EU empfohlen. Damit gab die EMA am Donnerstag in Amsterdam grünes Licht für den vierten Impfstoff gegen Covid-19 in der EU. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung muss nun die EU-Kommission treffen - das gilt als Formsache und könnte ebenfalls noch am selben Tag erfolgen. Die EU rechnet mit ersten Lieferungen im April.
Die EU-Kommission hatte bereits Impfdosen für 200 Millionen Menschen bestellt. Davon würde Deutschland 36,7 Millionen erhalten. Allerdings gibt es Befürchtungen, dass das Unternehmen nicht rechtzeitig liefern könne. Der Hersteller sicherte zu, dass er sich an die Absprachen halten und ab April liefern werde. In der EU sind bisher die Impfstoffe der Hersteller Pfizer/Biontech, Moderna und AstraZeneca zugelassen.
Impfstoff muss nur einmalig gespritzt werden
Vor rund zwei Wochen war das Präparat, das von der Johnson-Tochter Janssen in den Niederlanden entwickelt worden war, bereits in den USA zugelassen worden. Es hat gegenüber den bisherigen Impfstoffen große Vorteile: So muss es nur einmal gespritzt werden. Das Vakzin kann bei Kühlschranktemperatur gelagert werden.
Die Wirksamkeit liegt nach Angaben der EMA bei etwa 67 Prozent. Bei einer schweren Covid-19-Erkrankung lag der Schutz in den Studien bei mehr als 85 Prozent - und das gilt auch für Ältere. Das Vakzin, das bereits vor rund zwei Wochen in den USA zugelassen worden war, soll auch gegen Virus-Varianten effektiv sein.
Die Experten der EMA hatten die Forschungs- und Test-Daten bereits seit Wochen nach einem schnelleren Verfahren bewertet. Es sei gründlich und nach höchsten Sicherheitsstandards geprüft worden, erklärte die EMA. Bei einer bedingten Zulassung ist der Hersteller verpflichtet, auch danach noch Daten etwa zur Langzeitwirkung an die EMA zu übermitteln. Auch Angaben zu möglichen Nebenwirkungen werden weiterhin geprüft.