Ex-Frau mit Fußtritten getötet: 14 Jahre Haft
Oldenburg. Weil er seine Ex-Frau mit Fußtritten getötet hat, muss ein 50-Jähriger aus Lohne in Niedersachsen 14 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg ordnete bei der Verurteilung wegen Totschlags am Donnerstag eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Erst wenige Wochen vor dem Verbrechen war der Mann aus der Haft entlassen worden. "Sie sind unvorstellbar brutal vorgegangen", sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann zu dem Angeklagten. Am 23. Februar dieses Jahres hatte der Mann die Frau nach einem Streit in einer Parkbucht auf den Boden geworfen und mindestens zehnmal auf sie eingetreten.
Die 43-Jährige erlitt schwere Kopfverletzungen, Brüche an Nase und Rippen. Sie starb später im Krankenhaus. "Ihre Tat ist das Ergebnis eines jahrelangen Hasses", sagte Bührmann. In der fast einstündigen Urteilsbegründung zeichnete der Jurist nach, wie der Konflikt eskalierte: 1994 hatte der Angeklagte geheiratet und ein Haus gebaut. Als die Schwiegereltern in einen Anbau einzogen, gab es immer wieder Streit.
Schließlich griff der Mann die Eltern seiner Frau an. Wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßte er drei Jahre und sechs Monate im Gefängnis. Im Januar kam er frei. Alle hätten gewusst, dass ein "Fass mit Sprengstoff" aus dem Gefängnis entlassen wurde, sagte Bührmann. Doch es habe gesetzlich keine Grundlage gegeben, den Mann länger festzuhalten.
"Die Frau hatte Todesangst", sagte der Vorsitzende Richter. Die 43-Jährige gab ihrer Nachbarin ihr Geld, wichtige persönliche Unterlagen und ein Kleid, in dem sie beerdigt werden wollte. Am 23. Februar traf sie sich noch einmal zu einer Aussprache mit ihrem Ex-Mann, bei der er sie schließlich tötete.