Facebook-Party: Wer zahlt für die Schäden?

Behörden sind im Umgang mit Facebook-Partys noch unsicher. Auch die Frage, wer die Kosten trägt, ist unklar.

Düsseldorf. Sind Facebook-Partys ein tolerierbarer Jugendtrend oder ein Sicherheitsrisiko? Diese Frage hat man sich am Wochenende nicht nur in Wuppertal gestellt, wo eine Party mit mehr als 700 Gästen eskalierte. Auch in Aachen hatte ein Facebook-Nutzer zur Party im frisch renovierten Elisengarten aufgerufen.

Selbst als im Internet 2000 Gäste zugesagt hatten, überlegte die Stadt Aachen noch, ob sie einen Ausweichplatz zur Verfügung stellen solle, um sich als „jugendfreundlich“ zu präsentieren. Das Problem: Dann hätte sie als Veranstalter die Verantwortung getragen. Weil nicht abzuschätzen war, wie viele Menschen tatsächlich kommen, entschied man sich, den Park zu sperren. 500 Gäste wurden weggeschickt.

Die Wuppertaler Polizei hatte sich bewusst dagegen entschieden, eine Zone abzusperren. Damit hätte man möglicherweise erst recht Straßenparty-Atmosphäre geschaffen. Stattdessen war man zunächst mit 30 Beamten vor Ort, um die Lage zu beobachten. Polizeisprecher Detlev Rüter beschreibt die Schwierigkeit so: „Wir waren vorbereitet. Wir konnten letztlich aber nicht abschätzen, wie viele Leute kommen.“ In beiden Fällen konnte bislang nicht ermittelt werden, wer zur Party eingeladen hat. Zudem ist die Frage nach der Haftung ungeklärt. Experten streiten, ob der Initiator haften muss, wenn — wie in Hamburg geschehen — bei einer Facebook-Party Autos demoliert werden.

Die Polizei in Wuppertal hat aber angekündigt, dass der Initiator möglicherweise die Kosten für den Notarzt-Einsatz tragen muss. Pro Person sind das laut Gebührensatzung 43,80 Euro, pro Hilfeleistungsfahrzeug 198 Euro — jeweils pro Stunde. Die Kosten für den Polizeieinsatz dürften ein Fall für den Steuerzahler sein.

In Düsseldorf kam es gar nicht erst so weit. Eine Grillparty am Rhein wurde verhindert, weil die Behörden dem Einlader mit Gebühren in Höhe von 3000 Euro drohten. In dem Fall war der Initiator nicht anonym aufgetreten.