Europäischer Gerichtshof "Fack Ju Göhte" bekommt wohl doch noch Markenschutz

Luxemburg · Der Filmtitel "Fack Ju Göhte" kann nun wohl doch als Wortmarke geschützt werden. Das EU-Markenamt EUIPO soll hierüber neu entscheiden, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.

 Ein Mann zeigt zur Filmpremiere des Films «Fack ju Göhte 3» vor dem Schriftzug des Filmtitels den Mittelfinger.

Ein Mann zeigt zur Filmpremiere des Films «Fack ju Göhte 3» vor dem Schriftzug des Filmtitels den Mittelfinger.

Foto: dpa/Ursula Düren

Bei ihrer Ablehnung hätten das EUIPO und in der Folge auch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) nicht hinreichend berücksichtigt, dass der Filmtitel "von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen wurde". (Az: C-240/18)

Die satirische Schulkomödie "Fack Ju Göhte" war 2013 erschienen und lockte allein in den ersten beiden Jahren über sieben Millionen Besucher in die deutschen Kinos. 2015 und 2017 gab es zwei Fortsetzungen.

Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2015 als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten.

Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante lehnte dies jedoch ab. Die angemeldete Marke sei vulgär und verstoße gegen die guten Sitten. Die hiergegen gerichtete Klage wies 2018 in erster Instanz das EuG noch ab.

Beide Entscheidungen hob der EuGH nun auf. Der Filmtitel sei von der deutschen und auch der österreichischen Öffentlichkeit ganz offensichtlich "nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen" worden. Die Filme seien äußerst erfolgreich und auch für Jugendliche freigegeben gewesen. Zu moralischen Diskussionen hätten sie offenbar keinen Anlass gegeben. Vielmehr hätten die Filme verschiedenste Fördermittel bekommen und seien sogar vom Goethe-Institut zu Unterrichtszwecken verwendet worden.

Zudem gelte "Fuck you" zwar im englischsprachigen Raum als vulgärer Ausdruck. Dies müsse dann aber nicht auch automatisch in anderen Ländern so sein, in denen Englisch eine Fremdsprache ist. Mit "Fack Ju" sei hier der englische Ausdruck zudem noch lautschriftlich ins Deutsche übertragen worden.

xmw/cfm

(AFP)