Flugschüler wegen Attacke auf Piloten zu Haft verurteilt

Frankfurt (Oder) (dpa) - Ein Flugschüler ist vom Vorwurf des versuchten Mordes an seinem Fluglehrer in 1500 Metern Höhe östlich von Berlin freigesprochen worden.

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Die Richter verhängten am Freitag im neu aufgerollten Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) jedoch eine Strafe von sieben Jahren Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Angriffs auf den Luftverkehr.

Sie sahen es als erwiesen an, dass der 53 Jahre alte Flugschüler im Sommer 2013 während des Fluges mit einem Stein mehrmals gegen den Kopf des heute 75-jährigen Lehrers schlug und versuchte, mit den Daumen dessen Augen einzudrücken. Ein Mordversuch könne aber nicht nachgewiesen werden, befand das Gericht. Vor gut einem Jahr war der Mann wegen dieses Vorwurfs zu neun Jahren Haft verurteilt worden, aber in Revision gegangen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten im zweiten Verfahren an dem Vorwurf fest. Sie gehen davon aus, dass der Mann Flugstunden buchte, um die Maschine gezielt zum Absturz zu bringen und sich so das Leben zu nehmen. Dabei habe er in Kauf genommen, seinen Fluglehrer mit in den Tod zu reißen, so die Anklage. Die Verteidigung beantragte dagegen Freispruch.

Der Richter bezeichnete den Angriff des Angeklagten auf den Piloten am Freitag als heimtückischen Überfall. „Er hat alles getan, um ihn in Sicherheit zu wiegen.“ Mit seiner Attacke habe der Mann einen „Beinahe-Absturz“ verursacht. Nur das Eingreifen des Piloten habe Schlimmeres verhindert. Dem Fluglehrer war es gelungen, die im Sinkflug befindliche Maschine auf einem Acker notzulanden.

Der Richter betonte, es bleibe unklar, ob der Sinkflug aktiv vom Flugschüler eingeleitet oder bei dem Ringkampf im Cockpit entstanden sei. Zusammenfassend sagte er: „Wir wissen es nicht.“ Auch könne nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte sich umbringen wollte.

Der Mann, der aus Griechenland stammt und mit Hilfe eines Übersetzers sprach, hatte die Vorwürfe der Anklage stets bestritten und eine andere Version geschildert: Der Fluglehrer habe ihn vor und während des Flugs belästigt, deshalb habe er sich gewehrt, sagte er. Die Richter hielten diese Angaben nicht für glaubhaft. Der Mann habe eine auffällige Persönlichkeit und theatralische Züge.

Der Bundesgerichtshofe hatte den Fall auf die Revision der Verteidigung hin zurückverwiesen. Die höhere Instanz kritisierte vor allem, aus dem Urteil werde nicht deutlich, ob der Flugschüler kurz vor der Notlandung freiwillig von seinem Mordversuch abgerückt war.

Alle Prozessbeteiligten wollen nach eigenen Angaben nun prüfen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen wollen. Die Frist beträgt eine Woche.