Frau totgefahren: Lebenslang für Ehemann wegen Mordes
Augsburg. (dpa) Weil er aus Eifersucht seine Ehefrau mit dem Auto totgefahren hat, ist ein 38 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg folgte damit in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Ehemann hatte die radfahrende Frau Ende Oktober 2013 auf dem Gehweg vor einem Kindergarten auf brutale Art umgebracht. Die Tat lasse einen erschaudern, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner. Der Angeklagte habe „kompromisslos und mit einem absoluten Vernichtungswillen“ gehandelt.
Auslöser für das Verbrechen war, dass die 35-Jährige sich wegen der „Sauferei des Angeklagten“ - wie es Wiesner formulierte - scheiden lassen wollte. Zunächst hatte er seine gemütlich auf dem Rad fahrende Frau mit dem Auto von hinten niedergefahren. Dabei stürzte sie über die Motorhaube zu Boden. Dann fuhr der Mann noch einmal zurück und hielt auf das Opfer zu. Der Kopf der 35-Jährigen wurde zwischen dem Wagen und einem Baum zerquetscht, sie war sofort tot.
Der Verteidiger hatte das Mordmerkmal der Heimtücke verneint und nur auf Totschlag sowie elf Jahre Gefängnis plädiert. Wiesner hielt davon gar nichts. Es handele sich um den „Paradefall“ eines heimtückischen Mordes, betonte er. „Sie war das klassische arglose und somit auch wehrlose Opfer.“
Eine Erzieherin des Kindergartens hatte das schreckliche Geschehen beobachtet. Die betreuten Kinder sollen die Bluttat jedoch nicht mitbekommen haben. Später kam noch der älteste Sohn des Paares, das drei Kinder hat, an den Tatort. Der 16-Jährige hatte zuvor seine Mutter zu einem Treffen mit dem Vater begleitet und sah die ermordete Mutter am Straßenrand.
Rund einen Monat vor der Tat hatte sich die 35-Jährige getrennt. Um ihrem Ehemann die Endgültigkeit ihrer Entscheidung klar zu machen, hatte sie sogar eine Affäre mit einem Kollegen erfunden. Der Berufskraftfahrer reagierte auf den Scheidungswunsch mit Gewalttätigkeiten. Immer wieder musste die Frau die Polizei zu Hilfe rufen. Selbst am Morgen vor dem Mord traf sich noch einmal ein Beamter mit dem Paar zu einem Gespräch. Der Ehemann hatte da bereits Kontaktverbot und durfte nicht mehr in die Familienwohnung.
Bei der Tat hatte der Mann mindestens 1,7 Promille Alkohol im Blut. Ein Psychiater attestierte dem 38-Jährigen nicht nur ein Alkoholproblem, sondern zur Tatzeit auch eine depressive Phase. Einen Grund für eine Strafminderung sahen der Gutachter und die Strafkammer aber nicht.