Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter der toten Lea

Weiden. Die Mutter der im März gestorbenen Lea aus dembayerischen Tirschenreuth muss fünfeinhalb Jahre in Haft. Dasurteilte das Landgericht Weiden am Dienstag.

Die 22-Jährige war mitihrer Tochter mehr als zwei Jahre nicht zum Arzt gegangen, obwohl dasKind schwer erkrankt war.

Sechs Wochen vor ihrem dritten Geburtstagwar Lea an einer Lungenentzündung gestorben. Das Mädchen war auchdramatisch unterernährt.Bei dem Fall müsse man "den Tod von Lea aus dem Hinterkopfverbannen", sagte der Vorsitzende Richter Bernhard Ring.

Die Mutterkönne nicht für den Tod des Mädchens verantwortlich gemacht werden,weil es möglicherweise auch bei einer rechtzeitigen ärztlichenBehandlung gestorben wäre.

Sonst hätte die Angeklagte eineGefängnisstrafe im zweistelligen Bereich - also von mindestens zehnJahren - erhalten, betonte der Landgerichtspräsident.

Die Richter sprachen die Frau wegen schwerer Misshandlung vonSchutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht, gefährlicherKörperverletzung und Urkundenfälschung schuldig, da sie auch dasmedizinische Untersuchungsheft ihres heute vierjährigen Sohnesgefälscht hatte.

Seit dem Frühjahr sitzt die junge Frau in Untersuchungshaft. IhreVerteidigerin Andrea Schnetzer will nun die nächsten Tage mit ihrerMandantin prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.Schnetzer hatte in ihrem Plädoyer von einem minderschweren Fallgesprochen.

Dazu sagte Richter Ring: Wer die abgemagerte Leiche desKindes gesehen habe, könne nicht an einen minderschweren Fall denken.Die Staatsanwaltschaft, die rund sechs Jahre Haft verlangt hatte, warmit dem Urteil zufrieden.