Fußball im Büro – aber nur, wenn der Chef es erlaubt
Wer am Freitag am Arbeitsplatz das Spiel der Deutschen verfolgen will, ist auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen.
Düsseldorf. Wenn Deutschland am Freitag um 13.30 Uhr gegen Serbien spielt, gibt es einen Traumberuf: Fernsehfachverkäufer. Kundengespräch und Fußballgucken in einem. Perfekt. Und sollten die Kunden überraschenderweise in dieser Zeit Besseres zu tun haben, ist’s sicher auch recht.
Aber was machen all die anderen Arbeitnehmer? Einen Anspruch, die Spiele während der Arbeit anzusehen, gibt es nicht. Das Arbeitsrecht wird durch die WM nicht ausgehebelt.
Ebenso wie auf dem Spielfeld gelten auch hier feste Spielregeln: Der Job geht der wichtigsten Nebensache der Welt vor. Außerplanmäßig einen Urlaubstag einzulegen - das funktioniert nicht ohne Absprache. Und wer einfach für zwei Stunden zum Public Viewing ins Straßencafé verschwindet, dem droht eine Abmahnung.
Dass laut laufende Radios oder Fernseher vor allem in Betrieben stören, die Kundenverkehr haben oder in denen Anrufe entgegengenommen werden, ist nachvollziehbar. Auch wer sich über seinen Arbeits-PC per Livestream das Spiel ansieht, riskiert die Abmahnung oder Kündigung. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber die Nutzung des Internets für private Zwecke verboten hat. Ebenso lenkt der Einsatz privater Laptops oder Smart-phones von der Arbeit ab.
Da hilft nur eines: Dass Arbeitgeber und Betriebsrat da, wo dies betrieblich möglich ist, eine Vereinbarung treffen. Und etwa regeln, dass die 90 Minuten nachgearbeitet werden. Ist aus betrieblichen Gründen kein Fernsehen möglich, so sollte doch erlaubt werden, dass die Arbeitnehmer sich per Live-Ticker über das Geschehen in Port Elizabeth informieren.