Die drei Jungen im Alter von 10 bis 13 Jahren und das 7-jährige Mädchen stammten aus der Nachbarschaft des Gärtners. Zu den Vorfällen war es zwischen September 2006 und April 2009 gekommen.
Die Ermittlungen gegen den 33-Jährigen waren im Frühjahr ins Rollen gekommen. Einer der Jungen war seiner Mutter mit sechzig Euro Bargeld aufgefallen. Er hatte sich dafür dem Angeklagten für pornografische Filme zur Verfügung gestellt.
Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden bei dem Gärtner 5422 kinderpornografische Bilddateien und 2000 Videofilme gefunden. Er hatte sich vieles aus dem Internet heruntergeladen. Die von den Nachbarskindern gefertigten Aufnahmen verwendete der Angeklagte nur für sich.