Unfall Gebrochener Fuß: Kletterwald muss Schmerzensgeld zahlen
Bonn. Ein Kletterwald im Rhein-Sieg-Kreis muss eine Studentin mit 6500 Euro für ihr gleich doppelt gebrochenes Sprunggelenk entschädigen. Auch für möglicherweise künftige gesundheitliche Probleme, die auf den Unfall in der Freizeiteinrichtung zurückgehen, soll der Kletterwald zahlen, entschied das Bonner Landgericht am Donnerstag.
Laut Urteil habe der Betreiber bei einem Element die Verkehrsicherungspflicht verletzt. Die 27-jährige Studentin war im Juli 2015 nach einem Drahtseilflug beim Landen auf einem Podest gegen einen hölzernen Querträger gestoßen, der ungesichert aus dem Boden herausragte. Wegen der hohen Geschwindigkeit hatte sie die Landung zudem nicht kontrollieren können und verletzte sich schwer am Fuß. Die Studentin wurde wiederholt operiert. Bis heute sei ihr Gang unstabil, hieß es in der Urteilsbegründung.