Gekündigt – wegen 1,30 Euro
Das Berliner Landesarbeitsgericht bestätigt die fristlose Kündigung einer Kassiererin. Sie soll Pfandbons von Kunden für ihren eigenen Einkauf verwendet haben.
Berlin. Wegen 1,30 Euro hat eine Berliner Supermarkt-Kassiererin nach mehr als 30 Jahren ihren Job verloren. Die 50-jährige Barbara Emme soll zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen und damit einen Einkauf finanziert haben. Sie verlor den Kündigungsschutzprozess jetzt in zweiter Instanz. Das Berliner Landesarbeitsgericht segnete die fristlose Kündigung ab. Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. Mit einem solchen Richterspruch habe sie nicht gerechnet, sagte sie später auf dem Flur, wo die Wogen der Empörung hochschlugen.
Gewerkschafter und Freunde der Frau verließen den Gerichtssaal mit Zornesröte im Gesicht. "Die soziale Existenz und Zukunft einer Kassiererin, die 31 Jahre für Kaiser’s geschuftet hat, wiegt weniger als das Eigentum eines unbekannten Kunden an 1,30 Euro Pfandgeld, das er in einer Supermarktfiliale liegen gelassen haben soll", beklagte Gregor Zattler. Er gehört zu einem Solidaritätskomitee, das sich vor Monaten zur Unterstützung der Kassiererin gegründet hatte.
Aus Sicht des Komitees war der wahre Grund für die Kündigung die Beteiligung der 50-jährigen Frau an Streikaktionen im Einzelhandel. Die Unterstützer sind davon überzeugt, dass die Supermarkt-Kette (Kaiser’s Tengelmann-Gruppe) mit der Geschichte um die Pfandbons eigentlich eine missliebige, gewerkschaftlich organisierte Angestellte loswerden wollte.
Ans Aufgeben denken die Gewerkschafter nicht. "Wir wollen weiter durch alle Instanzen gehen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", kündigte der Anwalt der Kassiererin, Benedikt Hopmann, an. Es dürfte ein beschwerlicher Weg werden. Denn eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ließen die Berliner Richter nicht zu. Hopmann müsste zunächst dagegen Beschwerde einlegen.
Das Berliner Landesarbeitsgericht urteilte, auf den geringen Wert der Pfandbons komme es nicht an. Schon der dringende Verdacht einer Straftat könne ein Kündigungsgrund sein. Es gelte das Prognoseprinzip, das berücksichtige, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung noch zumutbar sei. Die Berliner Richter sahen es als erwiesen an, dass die Kassiererin die Pfandmarken für sich selbst einlöste. Die Gekündigte hat eine Unterschlagung stets bestritten. Sie war aber im Gerichtssaal von Kolleginnen belastet worden. Die Richter stuften deren Aussagen als glaubhaft ein.
Eine Kassiererin müsse unbedingte Zuverlässigkeit zeigen, erklärte das Gericht. Der Umgang mit Geld setze eine absolute Ehrlichkeit voraus, darauf müsse sich der Arbeitgeber verlassen können. Der Vertrauensverlust sei im vorliegenden Fall umso gravierender, weil die Kassiererin falsche Angaben gemacht und eine Kollegin zu Unrecht belastet habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Supermarkt-Kette sah sich bestätigt. Das Unternehmen verwies auf seine Werte und Regeln der Zusammenarbeit, die gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt worden seien.
Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin gegen die Supermarkt-Kassierin als "barbarisch" kritisiert. "Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität", sagte Thierse der "Berliner Zeitung" (Donnerstag).
Dass eine Angestellte nach 31 Jahren wegen einer Nichtigkeit in die Arbeitslosigkeit gestoßen werde, verletze das Gerechtigkeitsempfinden. Das Gericht hätte durchaus anders entscheiden und ihre langjährige Arbeit berücksichtigen können.
Unterdessen hat der Berliner Anwaltsverein Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) wegen dessen scharfer Kritik an dem Kassiererinnen-Urteil zum Rücktritt aufgefordert. Wenn Thierse dem Urteil eine "asoziale Qualität" bescheinige, stelle er die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts "außerhalb unserer Gemeinschaft", schrieb der Anwaltsverein am Donnerstag in einer Erklärung. "Das ist eine nicht hinnehmbare Entgleisung." Aus populistischen Gründen habe Thierse die Unabhängigkeit der Gerichte infrage gestellt.