Gemeinde verkauft Straße an Privatperson
Der neue Besitzer verlangt mindestens 150000 Euro für die Straße.
Briest. Ein Privatmann hat in einem Dorf bei Brandenburg/Havel eine Straße gekauft - weil die Verwaltung nicht aufgepasst hat. Die 60 Anwohner "Am Mühlenberg" in Briest sind verunsichert und fürchten, zur Kasse gebeten werden. Was ist geschehen?
Die rund einen Kilometer lange Straße wurde zwangsversteigert, nachdem der Bauunternehmer pleitegegangen war, bestätigt die Amtsdirektorin Simone Hein. Die Gemeinde hatte sich als Bieter allein auf weiter Flur gewähnt, doch dann wurde sie von dem Privatmann überboten. Dieser erhielt für 1000 Euro den Zuschlag.
"Wir haben uns im Vorfeld nicht ausreichend Gedanken darüber gemacht, dass es noch andere Interessenten geben könnte", räumte Hein ein. Bei der Versteigerung mussten ihre Mitarbeiterinnen hilflos mit ansehen, wie die Straße an den privaten Konkurrenten ging - denn sie durften nur einen Euro bieten. Hein: "Sie waren nicht berechtigt, höher zu steigern, als der Verkehrswert lag."
Nun ist der aus dem Libanon stammende Dolmetscher Wassim Saab aus Berlin stolzer Besitzer der Straße. Der 71-Jährige weiß noch nicht, was er mit dem Asphalt anfängt. Entweder verkaufe er die Straße in dem 370-Seelen-Dorf oder er betreibe sie selbst, was Gebührenforderungen an die Einwohner einschließen könnte, sagte er. Er verlange mindestens 150000 Euro für die Straße. Außerdem wolle er von Wasser- und Energieversorgern Gebühren verlangen.
Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Vorhaben aussichtslos. "Vorrangig will ich die Straße an die Kommune verkaufen", kündigte Saab an. Den Verkaufspreis leite er aus einem privaten Gutachten ab. Das bei der Versteigerung verwendete Gutachten mit einem Verkehrswert von nur einem Euro sei nicht zu gebrauchen. Zu einem möglichen Kauf wollte sich die Amtsdirektorin Hein nicht äußern. In einer Mitteilung erklärte sie: "Die zur Erschließung des Wohngebiets errichtete Straße Am Mühlenberg ist und bleibt öffentlich."
Auch künftig werde die Gemeinde die Straßenbaulast und die Verkehrssicherungspflicht tragen. Für mögliche Nutzungsgebühren durch die Anlieger fehle jede Rechtsgrundlage. Für die Anlieger gebe es keinen Grund zur Sorge( dpa).