Abschied vom „Gartenzaun“
Ab dem 1. September soll der Schilderwald gerodet werden. Doch die Behörden haben dazu zehn Jahre Zeit.
Düsseldorf. Statistisch gesehen steht an deutschen Straßen alle 28 Meter eines von bundesweit rund 20 Millionen Verkehrszeichen. Dieser Schilderwald soll ab Dienstag lichter werden. Jedenfalls theoretisch.
Am 1.September nämlich tritt eine umfangreiche Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dazugehöriger Verwaltungsvorschriften in Kraft, wonach unter anderem neun Gefahrenzeichen verschwinden sollen. Doch bis die dreieckigen Schilder mit dem rotem Rand und der Spitze nach oben tatsächlich aus dem Straßenbild verschwunden sein werden, wird noch einige Zeit vergehen: Die kommunalen Behörden haben für die Entfernung zehn Jahre Zeit - bis zum 31. August 2019. Außerdem kommen ab Dienstag sogar noch neue Schilder hinzu.
Abschied nehmen müssen die Verkehrsteilnehmer insbesondere vom "Gartenzaun"-Schild, das bislang beschrankte Bahnübergänge markierte. Denn dafür gibt es schon seit Jahren ein moderneres Schild, mit einer schicken Lok im Dreieck, das bislang nur an unbeschrankten Bahnübergängen warnte. Generell gilt nach der neuen StVO an Bahnübergängen ab sofort ein Überholverbot für alle Fahrzeuge, und zwar vom ersten Gefahrzeichen bis zum Überfahren der Gleise.
Endgültig ausgedient hat auch der weiße Pfeil im quadratischen blauen Feld: Er stand zur Verdeutlichung der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen. Dafür seien die normalen Einbahnstraßenschilder ausreichend, entschied der Gesetzgeber.
Die übrigen künftig wegfallenden Gefahrenzeichen sind nicht mehr verpflichtender Bestandteil der Verkehrszeichenregelung innerhalb der StVO. Sie können zwar in Fällen besonderer, ohne Warnung nicht zu erkennender Gefahr weiterhin aufgestellt werden, gelten dann aber nur noch als so genannte Sinnbilder.
Im Zuge der Reform werden aber auch neue Verkehrsschilder eingeführt. Neu im Schilderwald ist die beispielsweise die "durchlässige Sackgasse": Im oberen Teil des Zeichens kann mit einem Piktogramm angezeigt werden, dass es für Radfahrer und Fußgänger doch ein Durchkommen gibt.
Mit dem Zusatzzeichen "Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei" kann das Skaten auch auf Radwegen und am rechten Fahrbahnrand ausdrücklich zugelassen werden. Bislang waren die Rollschuhfahrer auf die "Fußgängerverkehrsflächen" verbannt, selbst wenn darauf Sand oder Kies war.
Neu ist auch das Schild mit weißem "P" auf blauem Grund und der darunter stehenden Beschriftung "Zone". Parkplatz-suchende Autofahrer sollten es sich merken gut darauf achten, denn es ist keinesfalls ein Freifahrtschein für kostenloses Parken, sondern der Hinweis auf kommunale "Parkraumbewirtschaftung": Das Schild soll die aufwändige Beschilderung ersetzen, die bislang die Autofahrer alle paar Meter daran erinnert hat, ein Parkticket zu holen oder Parkscheibe/Parkausweis im Fahrzeug gut sichtbar auszulegen - weil sonst Knöllchen drohen. Und das neue Zeichen gilt so weit, bis es durch das Zeichen mit einem durchgestrichenen "P" wieder aufgehoben wird.