Keine Starterlaubnis für junge Weltumseglerin
Amsterdam (dpa) - Die 13-jährige Holländerin Laura Dekker darfvorerst nicht allein zu einer Weltumseglung aufbrechen. Ein Gerichtsetzte am Freitag das Sorgerecht der Eltern für Laura in dieser Sachezunächst für zwei Monate aus.
Danach soll erneut überprüft werden, obLaura weit genug entwickelt ist, um den gefährlichen Versuch einer Solo-Weltumseglung wagen zu können. Das gab die Vorsitzende Richterindes Familiengerichts in Utrecht bekannt. Bis dahin stehe Laura unterAufsicht der Behörden.
Kurz vor der Entscheidung des Gerichtes hatte Neuseeland dem Mädchen eine Absage erteilt. Auch dort könntedie junge Möchtegern-Weltrekordlerin nicht einfach allein in See zustechen, berichtete die Zeitung „de Volkskrant“ am Freitag. „Laura musshier mit derselben Behandlung durch die Kinderschutz- Behörde rechnenwie in den Niederlanden“, teilte die neuseeländische Behörde aufAnfrage mit.
Lauras Vater Dick Dekker hatte zuvor erklärt, er werde mit seinerTochter nach Neuseeland gehen, falls sie in den Niederlanden keineErlaubnis bekäme, als jüngster Mensch allein die Welt zu umsegeln. Die13-Jährige wurde während einer Weltreise ihrer Eltern in Neuseeland aufeinem Segelboot geboren. Sie besitzt daher auch einen Pass desInselstaates.
Derweil erklärten auch britische Behörden auf Anfrage, sie würden Lauraan der Weiterfahrt hindern, wenn das Mädchen einen Hafen im VereinigtenKönigreich anlaufen sollte. Großbritannien liegt allerdings nicht aufihrem geplanten Kurs. Danach würde sie von Holland aus zunächst zu denKanarischen Inseln segeln und von dort aus den Atlantik überqueren.
Ein Familiengericht in Utrecht gibt Freitagvormittag seine Entscheidungbekannt, ob den Eltern der jungen Seglerin, die den Rekordversuch ihrerTochter unterstützen, das Sorgerecht aberkannt wird. Damit soll Lauraauf Antrag der Behörde für Kinder- und Jugendschutz an ihrem durchausnicht ungefährlichen Rekordversuch gehindert werden.