Gericht befasst sich mit Tod nach Transplantation
Göttingen (dpa) - Im Göttinger Prozess um Organtransplantationen hat sich das Landgericht erstmals mit den angeklagten Fällen von Körperverletzung mit Todesfolge beschäftigt.
Es ging um einen Mann aus Thüringen, dem der angeklagte Arzt zwei Lebern transplantiert haben soll, obwohl dies medizinisch nicht angebracht gewesen sei. Der Mann war einige Zeit nach der zweiten Transplantation gestorben.
Eine Ärztin sagte als Zeugin, der Patient habe an einer Leberzirrhose und an starken Wassereinlagerungen im Bauch gelitten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem Mann anders als mit einer Transplantation hätte geholfen werden müssen. Zudem hätte er wegen der Einnahme spezieller Medikamente kein Spenderorgan erhalten dürfen.
Der angeklagte frühere Chef der Transplantationsmedizin am Göttinger Uniklinikum soll drei Patienten Lebern ohne ausreichenden medizinischen Grund übertragen haben. Die Patienten waren nach den Transplantationen gestorben. Er ist außerdem wegen versuchten Totschlags in elf Fällen angeklagt. Der 46-Jährige soll mit manipulierten medizinischen Daten dafür gesorgt haben, dass seine Patienten bevorzugt Spenderorgane erhielten. Andere Patienten seien deshalb möglicherweise gestorben.