Gericht erlaubt Cannabis-Anbau zur Eigentherapie
Köln (dpa). Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen Zuhause selbst zu Therapiezwecken anbauen.
Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag in einem aufsehenerregenden Urteil nach den Klagen von fünf Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot.
Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative für ihn zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist. Das Kölner Verwaltungsgericht gab mit seinem Urteil am Dienstag den Klagen von drei Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot statt.