Am 6. Juli 2001 hatte er gemeinsam mit seiner Ehefrau einen 33-jährigen Arbeitskollegen getötet - „auf Befehl Satans“. Anfang 2002 wurde er zu 15 Jahren Haft und seine Frau zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Nachdem das Landgericht Bochum bereits 2011 einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt hatte, wurde auch das erneute Gesuch des Mannes abgewiesen. Der Verurteilte stelle eine „fortbestehende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit dar“, teilte das Landgericht mit. Der Mann befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach und soll demnächst in eine psychiatrische Anstalt überwiesen werden.