"Lohberger Brigade" Gericht zweifelt an Abkehr von mutmaßlichem IS-Terroristen
Ist der geständige Nils D. wirklich geläutert? Der „Kronzeuge“ gegen den Islamischen Staat hat nach seiner Rückkehr aus Syrien einen zweifelhaften Eindruck hinterlassen.
Düsseldorf (dpa). Im Prozess gegen den mutmaßlichen Terroristen Nils D. hat das Gericht erhebliche Zweifel an dessen Abkehr vom Islamischen Staat geäußert. „Ihr Verhalten und das, was wir auf Ihrem Handy gefunden haben, ist damit nicht in Einklang zu bringen“, sagte die Vorsitzende Richterin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, Barbara Havliza, am Mittwoch.
So habe der Angeklagte, zurück in Deutschland, das Selbstmordattentat eines Freundes bejubelt. „Einer Ihrer besten Kumpels kommt ums Leben und Sie äußern sich euphorisch“, hielt ihm die Richterin vor. „Da fragt man sich: Warum ist er zurückgekommen? Ist es wirklich Abkehr, oder gab es einen Auftrag?“
Es sei seine Art damit zurechtzukommen, dass sein Freund gestorben sei, argumentierte der 25-jährige Angeklagte. „Natürlich hoffe ich, dass er ein Märtyrer ist und nicht in der Hölle schmort.“ Den Märtyrertod gebe es im Übrigen nicht nur im Islam, sondern auch im Christentum.
Nils D. aus Dinslaken hatte in den vergangenen Tagen vor dem Oberlandesgericht ein ausführliches Geständnis abgelegt und zugegeben, dem IS in Syrien die Treue geschworen zu haben. Er habe von dessen Gräueltaten allerdings zunächst nichts gewusst.
Den Kampf gegen das Assad-Regime in Syrien halte er nach wie vor für richtig. Auch das Alkohol- und Tabak-Verbot finde er „super“. Dass der IS aber Frauen und Kinder vergewaltige, könne er nicht akzeptieren. Er habe sich aus Syrien abgesetzt und den IS dabei bewusst getäuscht: Er wolle seine Familie in der Türkei treffen und dann zurückkommen, habe er versprochen. Daraufhin habe man ihn ausreisen lassen. Mit dem Bus sei er dann im November 2014 aus der Türkei nach Deutschland zurückgekehrt.
Nils D. hatte zugegeben, dem „Sturmtrupp“, einer Geheimpolizei des IS, angehört zu haben. Er habe Menschen verhaftet und ins Gefängnis gebracht, wo auch gefoltert worden sei. Er habe zudem eine Reihe von Hinrichtungen miterlebt.
Der Angeklagte aus Dinslaken bei Duisburg ist vor seiner Hinwendung zum Islam als Kleinkrimineller mehrfach vorbestraft worden und saß sechs Monate wegen Einbruchs und Diebstahls im Gefängnis. Zuvor war er wegen Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. 2011 hatte er sich einer islamistischen Gruppe in Dinslaken-Lohberg zugewandt. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation.