Geringere Strafen für tödliche Menschenjagd
Münster. In einem neuerlichen Prozess wegen einer tödlichen Menschenjagd auf einen Bekannten sind mehrere Männer einer kurdischen Familie zu einer abgemilderten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Münster schickte am Dienstag die fünf Angeklagten wegen Totschlags zu sechs bis elf Jahren hinter Gittern.
Das Gericht musste sich zum zweiten Mal mit dem Verfahren befassen. Im ersten Prozess 2009 hatten die Männer sieben bis zwölf Jahre Haft erhalten. Die Männer hatten im August 2008 einen 31-Jährigen im münsterländischen Lotte im Auto verfolgt und schließlich mitten auf einem belebten Baumarktparkplatz niedergestochen.
Das Opfer soll angeblich ein Verhältnis mit der Frau von einem der Angeklagten gehabt haben. Der Anstifter habe „in einer Mischung aus Eifersucht, gekränktem Stolz und Enttäuschung darüber gehandelt, dass sein ehemals bester Freund ihm die Frau ausgespannt hat“, sagte der Vorsitzende Richter.
Im Gegensatz zum ersten Urteil war das Gericht nunmehr der Auffassung, der Mann sei nicht getötet worden, weil die Familie ihre Ehre durch seine angebliche Affäre beschmutzt sah. „Deshalb kann nicht von niederen Beweggründen ausgegangen werden“, die Tat sei kein Ehrenmord.
Die Angeklagten zwischen 23 und 55 Jahren hätten aber auch nicht im Affekt gehandelt, so der Richter. Vielmehr hätten sie zumindest einen Racheakt gegen ihr späteres Opfer geplant.