Affäre Böhmermann: Gericht erlaubt Äußerungen Döpfners

Köln (dpa) - Springer-Chef Mathias Döpfner muss vorerst nicht mit juristischen Konsequenzen wegen seiner Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann rechnen.

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Das Landgericht Köln wies einen Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Döpfner zurück. Seine Äußerungen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Gericht.

Damit ist der Rechtsstreit um Döpfners offenen Brief aber möglicherweise noch nicht zu Ende. Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker kündigte an, sobald ihm der ablehnende Gerichtsbeschluss vorliege, werde er seinem Mandanten empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen und Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln einzulegen.

Höcker hatte dem „Medium Magazin“ (Ausgabe 05/2016) ein Interview gegeben, noch bevor er die Rechtsvertretung für Erdogan übernommen hatte: „Herr Döpfner hat sich noch viel offensichtlicher strafbar gemacht als Herr Böhmermann“, erklärte er darin. Auf die Frage, ob dem Springer-Vorstandschef die gleiche Strafe blühe wie Böhmermann, sagte er: „Ja. Und er kann sich erst recht nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil er seinen Kommentar ja weder gedichtet, gesungen noch getanzt hat.“

Die Pressekammer des Landgerichts begründete die Zurückweisung mit dem im Grundgesetz verbürgten Recht auf freie Meinungsäußerung. Im Spannungsfeld zwischen diesem Grundrecht und dem Persönlichkeitsrecht Erdogans sei Döpfners Äußerung „als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig“, teilte die Pressestelle des Gerichts mit.

Döpfner sei es in seinem offenen Brief nicht um eine Weiterverbreitung von Böhmermanns Schmähungen gegangen. Vielmehr habe er sich im Kontext der öffentlichen Debatte zur Kunst- und Satirefreiheit geäußert. Wenn er dabei eine einzelne Schmähung wörtlich zitiere, geschehe dies nur beispielhaft.

Döpfner hatte in dem offenen Brief ausdrücklich erklärt: „Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.“ Auch dies begründet nach Auffassung des Gerichts aber noch keinen Unterlassungsanspruch Erdogans, weil Döpfner die Schmähungen Böhmermanns damit nicht wiederholt und weiter verbreitet habe.

„Das Landgericht Köln hat das einzig Richtige getan und dem türkischen Autokraten Erdogan die rote Karte gezeigt“, kommentierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Frank Überall, die Entscheidung. Nun dürfe sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Erdogans Streitlust nicht zu viel Zeit mit der angekündigten Abschaffung des Straftatbestands der Majestätsbeleidigung lassen, sagte Überall. „Der Paragraf 103 darf nicht das Einfallstor für die Despoten dieser Welt werden, die sich von deutschen Künstlern und Journalisten auf den Schlips getreten fühlen.“

Erdogans Anwalt Höcker kritisierte die Gerichtsentscheidung: „Es kann nicht sein, dass Herr Döpfner sich weiterhin ausdrücklich das „Z-Wort“ zu eigen machen und als Vorbild für andere Pöbler im Internet dienen darf.“