Berliner Clubs und ihre Nöte mit der Steuer

Berlin (dpa) - Steuerprobleme im Nachtleben Berlins machen derzeit Schlagzeilen. Der Hintergrund: Gilt ein Abend als Party oder Tanzveranstaltung, werden die Einnahmen an der Tür mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt.

Für Konzerte und Theater, die so als Kunst vom Staat gefördert werden, gilt hingegen der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Clubs können nachträglich zur Kasse gebeten werden, wenn die Steuerprüfer eine falsche Kategorie sehen. Der Dachverband der Berliner Clubs plädiert dafür, DJs noch mehr als Künstler anzuerkennen. Es gab auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das diese Linie stützt. Eine Techno-Veranstaltung kann ein Konzert sein, Plattenteller und Mischpult können Instrumente sein. Einfach am Mischpult stehen und cool aussehen - das reicht aber nicht.