Öffentlich-rechtliche Sender Länder-Chefs wollen ARD und ZDF im Internet mehr erlauben
Saarbrücken (dpa) - Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen eigene Beiträge länger als bisher im Internet zur Verfügung stellen können. Außerdem sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Freiheit bei ihren redaktionellen Angeboten im Internet bekommen.
Darauf haben sich die Ministerpräsidenten am Freitag bei einem Treffen in Saarbrücken geeinigt. Die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkkommission der Länder leitet, forderte die Sender zugleich zu verstärkten Sparbemühungen auf.
Zu deren Sparplänen, die ARD, ZDF und Deutschlandradio Ende September in ihren Berichten an die Rundfunkkommission vorgelegt haben, sagte sie: „Wir loben das als ersten Schritt, aber wir sind nicht zufrieden. Sondern es muss weitergehen. Wir brauchen weitere Maßnahmen und Reformschritte, um uns tatsächlich besser aufzustellen.“
Die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte Dreyer an: „Wir wollen das auflockern und verändern.“ Die „Verweildauer“ von Sendungen im Netz solle „aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden“. Das hätten sich die Länderchefs für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen, über die im kommenden Jahr detaillierter verhandelt wird.
Das Verbot presseähnlicher Angebote soll „weiter konkretisiert“ werden. „Es ist nicht vorstellbar, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk heutzutage nicht die Möglichkeit hat, auch online bestimmte Dinge zu tun“. Einzelheiten nannte sie nicht. „Also das Verbot der Presseähnlichkeit bleibt selbst verständlich erhalten“, sagte sie und nannte dies ein „Signal an die Verleger“.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt diese Entscheidung. „Schon der derzeit geltende Auftrag ist so allgemein definiert, dass die Rundfunkanstalten offensichtlich kaum eine Grenze für Textberichterstattung sehen“, teilte der BDZV am Freitag mit. „Das bestehende Kontrollsystem durch die Rundfunkräte scheint insoweit ebenfalls nicht ausreichend funktionsfähig. Diese beiden Punkte müssen in der weiteren Debatte geklärt werden.“
Auch der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sieht die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Diskussion weiter zu führen, positiv. „Jetzt darf die Chance nicht vertan werden, zunächst den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und dann erst die Entscheidungen zur Strukturreform der Anstalten zu treffen“, so der VPRT-Vorstandsvorsitzende Hans Demmel. Der VPRT sei dagegen, ARD und ZDF im Netz mehr zu erlauben als bisher.
Im Dezember soll die 21. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnet werden. Für diese Änderung habe man sich unter anderem über eine Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung geeinigt und über die sogenannte Betrauungsnorm, sagte Dreyer. Sie erlaubt eine Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten, ohne Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht befürchten zu müssen. Der VPRT hat sich bereits mehrfach gegen diese Betrauungsnorm ausgesprochen, weil sie den Sendern „unverhältnismäßige Wettbewerbsvorteile gegenüber kommerziellen Wettbewerbern“ verschaffe.
Dreyer sagte, man wolle Anfang nächsten Jahres abschließend über Strukturreformen der Öffentlich-Rechtlichen beschließen. Zu den Spar- und Reformplänen der Sender sagte sie: „Wir sind froh, dass die Intendanten diesen Weg beschritten haben. Aber wir haben auch eine ganz klare Anforderung, dass es weitergeht, dass noch mehr Synergien gehoben werden.“
Die ARD-Vorsitzende Karola Wille lobte die Beschlüsse der Ministerpräsidenten als „deutliches Bekenntnis“ zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es sei gut, „dass die Politik die Interessen unserer Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Welt im Auge hat“.