Mobilität Unsicherheit bei Scootern: Welche Regeln gelten wann?
Tretroller sind längst nicht mehr nur etwas für Kinder. Auch Erwachsene flitzen mittlerweile gern mit den sogenannten Scootern durch Deutschlands Städte. Insbesondere Elektroscooter sind dabei mitunter ganz schön flott unterwegs.
Immer wieder kommt es zu Problemen zwischen Scooterfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Deshalb ist es wichtig, die Regeln im Umgang mit Scootern und E-Scootern zu kennen.
Scooter ist nicht gleich Scooter
Entscheidend dafür, welche Regeln zu beachten sind, ist die Unterscheidung zwischen einem normalen Scooter und einem E-Scooter. Bei einem einfachen Scooter ohne Elektroantrieb handelt es sich prinzipiell um den altbekannten Tretroller. Als solcher wird er gern von Kindern genutzt. Aber auch Jugendliche und Erwachsene nutzen die heutigen Scooter gern als Fortbewegungsmittel oder Sportgerät. Anbieter verkaufen auch spezielle Stunt-Scooter. Sie eignen sich besonders für Tricks und Kunststücke und werden von den Nutzern vornehmlich auf einem passenden Parkour, also beispielsweise in Skateparks, genutzt.
Für rein manuell betriebene Scooter gibt es keine spezielle Regelung. Wer mit ihnen unterwegs ist, gilt verkehrsrechtlich als Fußgänger und muss sich an die entsprechenden Regeln halten. Da Scooter aber in der Regel etwas flotter unterwegs sind als tatsächliche Fußgänger, sind Vorsicht und Rücksicht besonders empfehlenswert. Der Radweg ist für gewöhnliche Scooter tabu.
Ein Helm muss nicht getragen werden, kann aber sinnvoll sein. Das gilt vor allem für Kinder und natürlich für Stunt-Fahrten.
E-Scooter unterliegen speziellen Vorschriften
Ist der Scooter mit einem Elektroantrieb ausgestattet, gelten besondere Regeln. E-Scooter fallen seit 2019 unter die Elekrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Eine Fahrerlaubnis braucht man für sie zwar nicht, aber wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Zwei Personen gleichzeitig auf einem Scooter sind nicht zulässig. Es darf nicht auf dem Gehweg, sondern nur auf Radwegen oder, falls kein Radstreifen vorhanden ist, auf der Straße gefahren werden. Außerdem brauchen E-Scooter eine Zulassung für den Straßenverkehr und dürfen maximal 20 Km/h schnell sein. Eine Helmpflicht gibt es auch hier nicht, aufgrund der Unfallgefahr ist das Tragen aber ratsam.
Auf dem E-Scooter gelten nicht die Promille-Grenzen für Radfahrer, sondern die für Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, 0,0 Promille für Fahranfänger und 0,5 für alle anderen. Bußgelder und Fahrverbote entsprechen denen bei Trunkenheitsfahrten mit dem PKW. Es kann also tatsächlich der Führerscheinverlust drohen.
Und: Der E-Scooter braucht eine Haftpflichtversicherung. Eine entsprechende Plakette muss am Fahrzeug angebracht sein. Wer möchte, kann – wie beim PKW auch - zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen, um auch eigene Schäden abzusichern.
Rücksicht ist grundsätzlich angebracht
In vielen Städten gelten vor allem E-Scooter mittlerweile als problematisch und Kostenpflichtiger Inhalt werden zum Streitthema. Das betrifft oft das Verhalten der Scooterfahrer im Straßenverkehr. Auch achtlos abgestellte Scooter, die Fußwege versperren, sorgen häufig für Ärger.
Wer mit einem Scooter unterwegs ist, egal ob mit Elektroantrieb oder ohne, sollte grundsätzlich mit Rücksicht auf sich und andere handeln. Dasselbe gilt aber natürlich auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Scooter müssen im öffentlichen Raum so abgestellt werden, dass sie keine Behinderung darstellen.
Übrigens: Wer in Bus oder Bahn den Scooter mitnehmen möchte, sollte sich beim jeweiligen Anbieter nach dessen Regelung diesbezüglich erkundigen. Verkehrsbetriebe können darüber selbst entscheiden und die Mitnahme auch untersagen oder dafür Extra-Tickets verlangen.