Gestörte Telefonleitung: Zusatzkosten werden nicht erstattet

Leipzig (dpa/tmn) - Eine gestörte Telefonleitung ist nicht nur ärgerlich - sie ist unter Umständen auch teuer. Trotzdem werden die entstandenen Kosten nicht immer zurückerstattet.

Wenn das Festnetz für mehrere Tage nicht verfügbar ist, müssen Kunden in der Regel häufiger mit ihrem Handy telefonieren. Die Folge: Die Mobilfunkrechnung steigt. Solche Ausgaben müssen Betroffene aber akzeptieren. Denn die zusätzlichen Kosten könnten nicht ohne weiteres an die Telefongesellschaft weitergegeben werden, sagt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

„Es kommt darauf an, was im Vertrag geregelt ist“, sagt Wagner. Da den Kunden selten eine hundertprozentige Erreichbarkeit gewährt werde, seien die Anbieter auch nicht zur Erstattung verpflichtet. Wichtig sei zudem der Grund für den Ausfall des Festnetztelefons, sagt Wagner. Liege die Schuld beim Anbieter, könnten Kunden auf Kulanz hoffen. In diesem Fall sollten sie versuchen, die entstandene Kosten zurückzuerhalten. „Am Besten mache ich das schriftlich“, sagt Wagner. „Dann kann ich auch Belege einreichen.“ Habe der Anbieter aber keine Schuld an der Störung, sei es unwahrscheinlich, dass er für zusätzliche Kosten des Kunden aufkomme.