Gewaltvorwurf: Gericht spricht Salafist frei

Ein 21-Jähriger hat zwar am 1. Mai 2012 gegen die Pro-NRW-Kundgebung demonstriert, sich jedoch nicht an den Krawallen beteiligt.

Solingen (ST). Vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung freigesprochen wurde am Montagmorgen vor dem Solinger Amtsgericht ein 21-jähriger Salafist aus Ingolstadt.

Der Jugendrichter - der Angeklagte war zur Tatzeit noch ein Heranwachsender - stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass dem 21-Jährigen nach der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden könne, an den Widerstandshandlungen und Übergriffen auf Polizeibeamte während der Krawalle am 1. Mai 2012 aktiv beteiligt gewesen zu sein.

Der bislang nicht vorbestrafte Ingolstädter, der ohne Anwalt erschienen war, sagte im Gegensatz zu den bisherigen Angeklagten aus. Er räumte ein, mit dem Auto eines Bekannten einen Tag vor dem 1. Mai bereits nach Solingen gekommen zu sein, um an einer Gegendemonstration anlässlich einer Pro-NRW-Kundgebung teilzunehmen. Er nächtigte damals - wie viele andere Salafisten aus ganz Deustchland auch - in den Räumen des inzwischen verbotenen Mochschee-Vereins Millatu Ibrahim an der Konrad-Adenauer-Straße.

Dort sei aber zu keinem Zeitpunkt besprochen worden, dass es zu Gewalttätigkeiten für den Fall kommen werde, dass auf der Pro-NRW-Kundgebung die umstrittenen Mohamend-Karikaturen gezeigt würden. "Davon wusste ich nichts", sagte er jetzt vor Gericht. Er habe sich zwar während der Gegendemonstration in der ersten und zweiten Reihe vor der Polizeiabsperrung fahnenschwenkend aufgehalten, habe jedoch sofort, als die Angriffe auf die Polizisten gestartet worden seien, die Treppe vor dem Rathaus verlassen.

Auf im Gerichtssaal gezeigten Polizei-Fotos und Videoaufnahmen ist der junge Mann aus Bayern zwar tatsächlich zunächst an vorderster Front zu sehen, bei Beginn der Krawalle taucht er aber nirgends mehr in den Beweisstücken auf. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Wochen Dauerarrest beantragt, weil er den gewalttätigen Gegendemonstranten aus dem Lager der Salafisten den Rückzug gesichert habe. Dem folgte der Jugendrichter jedoch nicht.