Google mischt die Buchwelt auf

Internet-Riese einigt sich mit Verlagen und darf Bücher online zur Verfügung stellen.

Düsseldorf. Ein neuer harter Schlag für das gebundene Buch: Nachdem das Papier erst vor knapp zwei Wochen auf der Frankfurter Buchmesse eine Kampfansage der digitalen Welt in Form des E-Books für den deutschen Markt erhalten hat, rumort es in der Branche erneut kräftig.

Denn die Internetsuchmaschine Google hat ihren jahrelangen Rechtsstreit mit den amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden Authors Guild und Association of American Publishers (AAP) beigelegt und für 125Millionen US-Dollar die Rechte zur Veröffentlichung von Büchern im Internet gekauft.

Google kann nun Millionen Bücher in seiner eigenen Datenbank durchsuchbar machen. Die Vereinbarung gilt nur für Bücher auf dem US-Markt, wird sicher aber richtungweisend für ähnliche Verfahren in anderen Ländern werden.

Google hat vor einigen Jahren eine spezielle Buchsuche in seiner Suchmaschine eingerichtet und rund sieben Millionen Bücher digitalisiert. Dazu ist das Unternehmen eine Kooperation mit Bibliotheken und Verlagen eingegangen. Werke, die nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen, weil der Autor schon lange tot ist, oder nicht mehr gedruckt werden, sollten im Internet komplett angezeigt werden.

Gegen dieses Prinzip hatten Verleger geklagt. Sie sahen die Urheberrechte an ihren Büchern, wenn das Buch nicht mehr im Handel ist, der Autor aber noch lebt, nicht geschützt. Diese Bücher durften daher nicht eingescannt werden. Das wird sich nun ändern.

Denn Google hat sein riesiges Imperium mit einem Schlag um einen neuen Zweig erweitert, der ihm künftig jede Menge Geld einbringen wird. Denn jetzt darf Google weitere Millionen Bücher auf den Scanner legen. Der Internet-Riese kann 20 Prozent des Inhalts der Bücher, von denen bisher nur Titel und Autor verfügbar waren, im Internet zeigen. Das heißt nicht, dass man diese Bücher, die vom Urheberrecht geschützt sind, komplett gratis bei Google abrufen kann. Lediglich eine Stichwortsuche ist möglich, der Leser bekommt dann das Stichwort mit ein paar umgebende Textseiten auf den Bildschirm.

Mit diesem Deal hat sich Google quasi von Urheberrechtsklauseln freigekauft und gleichzeitig eine neue Tür für den Internethandel aufgestoßen. Denn mit dieser Vereinbarung soll der Online-Kauf von Büchern weiter ausgebaut werden. Leser sollen künftig Zugriffsrechte für die google-baren Bücher kaufen können.

Wer also zahlt, darf dann auch neu digitalisierte Bücher komplett lesen. "Das bedeutet, dass eine Person ein vollständiges Buch an jedem internetfähigen Computer in den USA lesen kann, wenn sie Zugriffsrechte für dieses Buch erworben hat", heißt es aus dem Google-Hauptquartier. Für Unis etwa sind Abonnements geplant.

Damit die US-Autoren und Verlage bei diesen Geschäften nicht leer ausgehen, zahlt Google nun 125 Millionen Dollar. Autoren, die ihre Werke in das Google-Register aufnehmen lassen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich. Auch deutsche Verfasser könnten davon profitieren. Voraussetzung ist, dass ihr Buch in den USA vermarktet wird. Damit die gütliche Einigung gültig wird, muss sie noch vom zuständigen Gericht in New York gebilligt werden.