Gräten im Fisch — das muss einem doch gesagt werden
Ein Hamburger Fischhändler macht seine Kundschaft auf eine offenbar unterschätzte Gefahr aufmerksam.
Hamburg. Aus den USA kennen wir Hinweise wie diese, mit denen sich Hersteller gegen Klagen absichern: „Halten Sie die Kettensäge nicht mit der Hand an.“ Oder der Rat auf dem faltbaren Kinderwagen: „Kind vor dem Zusammenklappen entfernen.“
Doch auch beim Fischverzehr drohen Gefahren. Gegen die Folgen verschluckter Gräten, so wissen Katholiken, kann der Blasius-Segen nützlich sein — benannt nach einem Bischof, der der Legende nach ein Kind rettete, das eine Gräte im Hals hatte. Nützlich ist freilich auch, selbst aufzupassen und erst gar keine Fischgräte zu verspeisen.
Weil aber offenbar nicht jeder mit Gräten im Fisch rechnet, wird den Kunden an den Kassen des alteingesessenen Hamburger Fischhändlers Hagenah diese Belehrung zuteil: „Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass im Fisch Gräten vorkommen können.“ (siehe Foto)
Was wie trockener hanseatischer Humor daherkommt, hat einen ernsten Hintergrund. Torsten Oesmann, Geschäftsführer des Fischgroßhändlers, der auch Endverbraucher in einem Geschäft und einem Bistro mit Frühstück und Mittagstisch bedient, erzählt: „Diese Warnung hat damit zu tun, dass uns ein Kunde wegen Körperverletzung angezeigt hat.“ Besagter Kunde hatte Räucherlachsscheiben gekauft und eine darin enthaltene Gräte verschluckt. Im Krankenhaus wurde diese entfernt — woraufhin der Mann erneut zum Fischhändler ging. Aber diesmal nicht als Kunde. „Er wollte Wiedergutmachung für erlittene Schmerzen“, erinnert sich Oesmann. „Ich habe ihm angeboten, ihm einige Pakete mit unseren Produkten zusammenzustellen und mich bei ihm entschuldigt.“ Doch das half nichts, ein paar Tage später traf eine Anzeige wegen Körperverletzung ein.
Es kam zwar nicht zur Verurteilung, sagt Oesmann. „Aber der Richter riet, ich solle, um in Zukunft Probleme zu vermeiden, unsere Kunden darauf aufmerksam machen, dass im Fisch Gräten sein können.“