Bundesgerichtshof bestätigt Urteil Fall um Sänger Grönemeyer - Fotografen sollen sich Verletzungen selbst zugefügt haben

Karlsruhe/Köln · Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Pressefotografen wegen falscher Beschuldigungen gegen den Sänger Herbert Grönemeyer bestätigt.

Grönemeyer-Urteil: Fotografen sollen sich Verletzungen zugefügt haben
Foto: dpa/Oliver Berg

Die Revisionen der beiden Angeklagten seien verworfen worden, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Somit ist das Urteil gegen die beiden rechtskräftig.

Das Landgericht Köln hatte die Fotografen zu einjährigen Bewährungsstrafen und Geldstrafen verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer hatten sie den Musiker auf dem Flughafen Köln/Bonn in eine Falle gelockt. „Es war von vornherein ihr Ziel, ihn zu provozieren und dann seine wütende Reaktion zu filmen“, hatte der Richter Achim Hengstenberg gesagt.

Bei dem Vorfall Ende 2014 war Grönemeyer mit seiner Lebensgefährtin und seinem Sohn unterwegs, als die Fotografen auftauchten. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer von ihnen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: „Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!“ Später läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn augenscheinlich im Nacken, der Mann geht zu Boden.

Die 38 und 40 Jahre alten Fotografen hatten behauptet, der Sänger habe sie angegriffen und verletzt. Das glaubte das Gericht aber nicht. Sie hätten sich die Verletzungen vielmehr selbst zugefügt oder zufügen lassen, was „besonders perfide“ sei.

(dpa)