Fall in Detmold Dreijähriger Halbbruder tot - 15-Jährige heute vor Haftrichter

Detmold · Nach einem Gewaltverbrechen in einer Familie in Detmold wird die tatverdächtige Jugendliche dem Haftrichter vorgeführt. Die 15-Jährige soll ihren dreijährigen Halbbruder erstochen haben.

Polizisten stehen in der Nähe des Mehrfamilienhauses, wo eine 15-Jährige ihren dreijährigen Halbbruder in Detmold mit einem Messer getötet haben soll.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Nach der Tötung eines Dreijährigen in Detmold bei Bielefeld wird die 15 Jahre alte Halbschwester des Jungen am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.

Die Jugendliche war nach stundenlanger Flucht am Donnerstagmorgen im benachbarten Lemgo festgenommen worden. Sie habe sich im Beisein eines Verteidigers zu dem Tatvorwurf geäußert, hieß es. Über den Inhalt der Aussage machten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Der dreijährige Junge war am Mittwochabend von Angehörigen tot in der heimischen Wohnung gefunden worden. Laut Obduktion starb er an „multiplen Stichverletzungen“. Zu Hintergründen und möglichen Motiven für die Tat äußerten sich die Ermittler zunächst nicht.

Die Stadt Detmold wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob die Familie in der Vergangenheit vom Jugendamt betreut wurde. „Aus Datenschutzgründen sagen wir dazu nichts“, sagte eine Sprecherin. Sie verwies aber darauf, dass es für das Jugendamt keine „Anhaltspunkte dafür gab, dass das Kindeswohl“ des Kleinkindes gefährdet war.

Die 15-jährige Tatverdächtige ist zwar strafmündig. Bei einer Anklage würde ein Prozess aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Ein Gutachter müsste prüfen, ob sie schuldfähig ist und wie er ihre geistige Entwicklung einschätzt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht eine Höchststrafe für Jugendliche von fünf Jahren vor. Geht es um Verbrechen, für die das Erwachsenenstrafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis vorsieht, ist das Höchstmaß für Jugendliche zehn Jahre Haft. Bei Totschlag würde dies zutreffen.

(dpa)