Gunther von Hagens: Der Titelträger

Gunther von Hagens hat im Rechtsstreit um seinen Titel einen Etappensieg errungen. Der umstrittene Leichenpräparator durfte seinen chinesischen Professorentitel in Deutschland ohne Einschränkungen führen.

Das bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster dem 67-Jährigen.

Der Erfinder der Leichenschau „Körperwelten“ war 1999 in China zum Gastprofessor ernannt worden. Das NRW-Wissenschaftsministerium hatte den Heidelberger Mediziner jedoch angewiesen, den Titel „Professor“ in Deutschland nur mit dem Zusatz „RC“ oder „VRC“ für China zu tragen.

Von Hagens ließ das Kürzel weg und handelte sich damit ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs ein. Von diesen Vorwürfen wurde er 2007 freigesprochen. Dennoch wurde von Hagens weiter als „Hochstapler“ bezeichnet. Diese Vorwürfe wollte der 67-Jährige mit der Klage endgültig loswerden. Ob NRW dem Anatomen nun Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen muss, soll in einem zweiten Verfahren entschieden werden.

Von Hagens erfand die Plastination, die Konservierung von menschlichen und tierischen Präparaten. Millionen Menschen besuchten die Wander-Ausstellung „Körperwelten“. Red